Bundesregierung und KfW Förderbank starten optimiertes CO2-Gebäudesanierungsprogramm und gemeinsame Förderinitiative "Wohnen, Umwelt, Wachstum".
Die seit 01. Februar 2006 geltenden Zinssätze sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Im Vorgriff auf das 25 Mrd.-Programm der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung startet die KfW Förderbank am 01. Februar 2006 Verbesserungen und Vergünstigungen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm und in den Programmen „Wohnraum Modernisieren“ und „Ökologisch Bauen.“ Bereits am 25.1. Januar hatte Bundesbauminister Tiefensee den rechtzeitigen Start des Co2- Gebäudesanierungsprogramms angekündigt.
Dazu werden Restmittel in der Größenordnung von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sind bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2006 und der Freigabe der 1,4 Milliarden Euro für das neue Programm ab sofort positive Wirkungen aus der Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung zu erzielen.
"Wir verfolgen mit diesen Programmen drei Ziele", so Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Erstens geht es um Arbeit und Beschäftigung. Jede in den Gebäudebestand investierte Mrd. Euro sichert oder schafft rund 25.000 Arbeitsplätze im Bauhandwerk und Baugewerbe. Zweitens helfen wir, Energie einzusparen und die Energiekosten beim Wohnen zu senken. Die Durchschnittskosten für Heizung und Warmwasser liegen nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes für eine durchschnittlich große Wohnung von 85 qm bei über 70 Euro pro Monat mit steigender Tendenz. Und drittens tun wir etwas für die Umwelt, indem der CO2-Ausstoß verringert wird, um die Klimaschutzziele des Kyoto-Abkommens zu erreichen."
Die deutlich verbesserten Förderbedingungen der drei o.g. KfW-Programme geben Anreize, bundesweit Modernisierungs- und Sanierungsinvestitionen zu tätigen. "Bei Zinssätzen für den Kunden von derzeit nominal 1 % p.a. im 'CO2-Gebäudesanierungsprogramm' und nominal 2 % p. a. im Programm 'Wohnraum Modernisieren Öko-Plus' sollte niemand zögern, die Maßnahmen auch anzupacken. Dabei "belohnen" Bundesregierung und KfW diejenigen, die etwas für die Umwelt tun. Denn es gilt folgende Devise: `je energiesparender die Maßnahme, desto günstiger der Zinssatz`" sagte Ingrid Matthäus-Maier, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.
Neben den Verbesserungen zum 1. Februar sollen mit dem In-Kraft-Treten des Bundeshaushaltes im Sommer Zuschüsse vor allem an selbstnutzende Eigentümer und Kredite an die Kommunen zur Sanierung von Schulen und Kindergärten zur Verfügung gestellt werden.
Die geänderten KfW-Programme im Detail In den Programmen "CO2-Gebäudesanierung", "Wohnraum Modernisieren" und "Ökologisch Bauen" sind die Zinssätze deutlich gesenkt worden (s. Tabelle). Weiter ist ab 1. Februar 2006 durch die Einführung einheitlicher Förderhöchstbeträge von 50.000 EUR pro Wohnung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Regel eine Vollfinanzierung aus Förderkrediten möglich (bisher galt im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ein Förderhöchstbetrag von 250 EUR/qm Wohnfläche). Für allgemeine - nichtenergetische - Sanierungsmaßnahmen liegt der Betrag sogar bei 100.000 EUR.
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden besonders energiesparende Maßnahmen gefördert, die zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um mindestens 40 kg pro m² und Jahr beitragen.
- In diesem Programm werden weiterhin umfassende energetische Modernisierungen, d. h. die bekannten Maßnahmenpakete 0 bis 4 gefördert. Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Altheizungen und Maßnahmen, die eine CO2-Einsparung von weniger als 40 kg pro m2 und Jahr erreichen, werden künftig im Programm Wohnraum Modernisieren gefördert.
- Der Zinssatz liegt bei einer 20-jährigen Laufzeit bei effektiv 1 % p. a. (weitere Konditionen siehe Tabelle).
- Der Förderhöchstbetrag wird von 250 EUR pro m2 Wohnfläche auf 50.000 EUR pro Wohneinheit umgestellt, wodurch in der Regel Vollfinanzierungen ermöglicht werden.
- In Zukunft wird die Förderung auf Wohngebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden, erweitert (bislang einschließlich 31.12.1978). Neben Wohngebäuden im engeren Sinne sind zukünftig auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime förderfähig.
Wohnraum Modernisieren In diesem Programm werden alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert. Hierbei unterscheidet sich der Zinssatz zwischen energetischen ÖKO-PLUS-Maßnahmen (z.B. Heizungs-, Fensteraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle) und sog. STANDARD-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau, Baderneuerung).
- Der Zinssatz liegt für eine ÖKO-PLUS-Maßnahme, 20 Jahre Laufzeit bei effektiv 2,02 % p. a. (weitere Konditionen siehe Tabelle).
- Zusätzlich zu den bisherigen ÖKO-PLUS- Maßnahmen werden fortan die Erneuerung der Fenster sowie der Austausch von Einzelöfen und Nachtspeicherheizungen gefördert.
- Der Förderhöchstbetrag für ÖKO-PLUS- Maßnahmen beträgt 50.000 EUR pro Wohneinheit. Für STANDARD-Maßnahmen bleibt der Förderhöchstbetrag wie bislang bei 100.000 EUR pro Wohneinheit.
Ökologisch Bauen In diesem Programm werden die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden (Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40 oder 60 kWh/m² und Jahr sowie Passivhäuser) sowie der Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.
- Der Zinssatz liegt für Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser für 20 Jahre Laufzeit bei effektiv 1 % p.a.
- Im Programm Ökologisch Bauen werden für Energiesparhäuser 40 und 60 sowie für Passivhäuser bessere Zinskonditionen und Förderhöchstbeträge von 50.000 EUR (bisher beim Energiesparhaus 60 nur 30.000 EUR und bei Heizungstechnik mit erneuerbaren Energien 10.000 EUR) angeboten.
Weitere Informationen unter:
Kfw Förderbank - Bauen Wohnen Energiesparen