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News vom 06.02.2006

Energiesparberatung - wann wird weiter gefördert?

Sehr große Mengen des Energieverbrauchs wenden Haushalte für Heizzwecke auf. Hierbei ließe sich viel Energie sparen, wenn die Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizsystemen ausgestattet wären.

Ausschnitt aus den Richtlinien zur Förderung der Energiesparberatung
Ausschnitt aus den Richtlinien zur Förderung der Energiesparberatung
Um diesem Missstand zu begegnen, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) 1998 ein Förderprogramm zur „Energiesparberatung vor Ort“ auf den Weg gebracht und dieses in den folgenden Jahren mehrfach geändert. Am 15.07.2004 wurden diese Richtlinien über die „Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung für Wohngebäude vor Ort“ vom BMWA erneut bearbeitet und die Dauer der Antragseinreichung bis zum 31.12.2006 festgelegt.

In den Richtlinien sind die Details festgelegt, was gefördert wird, wer gefördert wird, welche Gebäude in Frage kommen und vieles mehr. Da das Förderprogramm noch vom BMWA verlängert wurde, reichen die Energieberater nach wie vor Anträge auf Bezuschussung einer solchen Energiesparberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Doch seit Ende letzten Jahres ohne einen positiven Bescheid zur Durchführung der Beratung zu erhalten.

Das Antragsverfahren gemäß der Richtlinie läuft wie folgt:
Berater und Beratungsempfänger schließen einen Beratungsvertrag, der dann zusammen mit einer Erklärung des Beratungsempfängers und dem Antrag auf Bezuschussung einer Vor-Ort-Beratung beim BAFA durch den Berater eingereicht wird. Und erst nach der Bewilligung durch das BAFA darf der Beratungsbericht an den Beratungsempfänger ausgehändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert werden.

Zur Zeit können zugelassene Energieberater diese Berichte also nicht übergeben – das Verfahren stockt. Das Problem, mit dem die Energieberater hier zu kämpfen haben und welches große Verunsicherung mit sich gebracht hat, liegt im Abschnitt 1.2. dieser Richtlinie:

Dort ist festgelegt, dass auf die Gewährung der Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht und die Gewährung der Zuwendung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel steht. Denn Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Und seit November letzten Jahres sind die Fördermittel des BAFA verbraucht und im Zusammenhang mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts steht noch nicht fest, wann und in welcher Höhe beantragte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Doch laut Auskunft des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zu deren Geschäftsbereich das BAFA als Bundesbehörde gehört, soll in dieser Woche vom Bundesfinanzministerium der Bescheid über die beantragten Haushaltsmittel eintreffen. Dann hat zumindest das Warten ein Ende, und es wird bekannt, ob und in welcher Höhe was gefördert wird.

Weitere Informationen über die zu berücksichtigenden Vorschriften des Förderprogramms finden sich im Internet unter:
Richtlinie über die Förderung der Energiesparberatung vor Ort
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