Deutlich attraktiver sind die Förderprogramme für die energiebewusste Modernisierung von Wohngebäuden. Der Initiativkreis Erdgas & Umwelt rät allen Besitzern von Gebäuden der Baujahre 1983 und älter, rasch auf die unschlagbar günstigen KfW-Darlehen zuzugreifen.
Der Staat fördert Modernisierungen, die den Heizenergieverbrauch im Haus senken. Bild: IEU
Denn neben der Unterstützung der Sanierung selbst winken dauerhafte Einsparungen beim Energieverbrauch. Die verbesserten Förderbedingungen sind eine erste Maßnahme der Bundesregierung im Rahmen des 25-Milliarden-Euro-Konjunkturprogramms. Hierfür stehen der KfW-Förderbank, die die Programme umsetzt, zunächst 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Ab sofort bietet insbesondere das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ dadurch deutlich verbesserte Bedingungen. Über dieses Programm werden Maßnahmenpakete gefördert, die den Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung deutlich reduzieren. Bestandteil der Pakete ist auch der Austausch veralteter Heizungen.
Gefördert wird nun die energiebewusste Sanierung von Wohngebäuden der Baujahre 1983 und älter. Bisherige Grenze war 1978. Der Zinssatz wurde von bislang 1,81% auf 1,00% p.a. abgesenkt. Und der Förderhöchstbetrag wurde von 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auf 50.000 Euro pro Wohneinheit umgestellt. Auf diesen Aspekt verweist der Initiativkreis Erdgas & Umwelt im Besonderen, denn damit kann in aller Regel eine energetische Sanierung komplett finanziert werden. Dies vereinfacht die Kalkulation und auch die spätere Abrechnung der einzelnen Maßnahmen.
Das Programm „Wohnraum Modernisieren“ steht Eigentümern zur Verfügung die lediglich die alte Heizungsanlage austauschen wollen. So fällt beispielsweise das Ersetzen von Einzelöfen und Nachtspeicherheizungen durch eine moderne Gas-Brennwertanlage unter die neuen Förderrichtlinien. Für solche „Öko-Plus-Maßnahmen“ wird der effektive Zinssatz ab sofort von 3,37% auf 2,02% p.a. abgesenkt. Die Darlehens-Laufzeit beträgt 20 Jahre, wobei die ersten drei Jahre tilgungsfrei sind. Der Förderhöchstbetrag muss bei einer Heizungserneuerung nicht annähernd ausgeschöpft werden: Er liegt auch in diesem Programm bei 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Weitere Informationen zu den aktuellen Energiespar-Förderprogrammen können beim Initiativkreis Erdgas & Umwelt abgerufen werden:
per Telefon 0 18 02/34 34 52 (6 Cent pro Gespräch),
per E-Mail
[email protected] oder im Internet unter:
www.ieu.de