Das Bundeskabinett hat am 15.2. dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (Basel II) zugestimmt. Damit wird die Umsetzung von Basel II in das deutsche Rechtssystem vollzogen. Die entsprechenden Regelungen treten am 01.01.2007 in Kraft.
Michael Glos, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Bei der Richtlinie geht es um die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten. Und mit dem Stichwort "Basel II" wird die Diskussion um die Neugestaltung dieser Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute bezeichnet.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, rechnet mit einem verbesserten Kapitalzugang für deutsche Unternehmen. "Der neue risikoorientierte Ansatz objektiviert die Kreditbeziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern. Er wertet die Kreditwürdigkeitsprüfung auf. Unternehmen haben jetzt eine größere Chance beim Nachweis ihrer Kreditwürdigkeit auch bessere Konditionen zu erhalten."
Die Neuregelungen sehen vor, dass die Banken den Grad der Unterlegung mit Eigenkapital von einer individuellen Risikoeinstufung des Kreditnehmers abhängig machen. Dies wird zu einer höheren Stabilität an den Finanzmärkten beitragen. Der deutsche Mittelstand wird durch die Neuregelungen ebenfalls profitieren. Denn Kredite von weniger als 1 Millionen Euro können von den Banken dem "Retail-Portfolio" zuordnen werden. Wegen der besseren Risikostreuung gelten hier geringere Eigenkapitalanforderungen.
Glos: "Kleine und mittlere Unternehmen haben es oftmals schwerer an Kapital zu kommen als internationale Großkonzerne. Durch die Ausnahmeregelungen können die Banken aber jetzt wieder verstärkt Kredite an den Mittelstand vergeben."