Das Durchsetzen einer sparsamen Energieverwendung ist eine der Herausforderungen derzeit überhaupt. Viel Energie ließe sich sparen, wenn die Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizsystemen ausgestattet wären.
Die Richtlinien des Förderprogramm zur „Energiesparberatung vor Ort“
Um diesem Missstand zu begegnen, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bereits 1998 ein Förderprogramm zur „Energiesparberatung vor Ort“ auf den Weg gebracht.
Doch seit November letzten Jahres waren die Fördermittel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verbraucht und im Zusammenhang mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts stand nicht fest, wann und in welcher Höhe beantragte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Seitdem war das Förderprogramm blockiert.
Ab sofort werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Zuwendungsbescheide im Rahmen des Vor-Ort-Beratungsprogramms erteilt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen konnten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bewilligungen für bis zu 60 v.H. (= 6,3 Mio. € ) des für 2006 vorgesehen Mittelvolumens auch während der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes erteilt werden können.
Auf Grund des weiter stark ansteigenden Interesses am Förderprogramm muss jedoch in nächster Zeit allerdings noch mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung gerechnet werden.
Weitere Informationen über die zu berücksichtigenden Vorschriften des Förderprogramms finden sich im Internet unter:
Richtlinie über die Förderung der Energiesparberatung vor Ort