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News vom 21.03.2006

Änderungen bei den Energiesteuern

In dem vom Bundeskabinett am 15.3. beschlossenen Energiesteuergesetz bleiben die Steuerbefreiung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Anlagen bis 2 MW erhalten.

Flächendeckendes Erdgas-Tankstellennetz bis 2007
Flächendeckendes Erdgas-Tankstellennetz bis 2007
Das Gesetz wird nach Überzeugung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel starke Impulse für die Erneuerung des Kraftwerkparks und damit für den Klimaschutz geben.

"Mit stärker harmonisierten Energiesteuern und den Anreizen des Emissionshandels schaffen wir geeignete Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Energieversorgung. Die Angleichung von Energiesteuern in Europa stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Damit werden zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen", sagte Gabriel.

Zukünftig werden alle Energieträger zur Stromerzeugung in Deutschland gleichgestellt, da die vorhandene Stromsteuer auf Erdgas und Mineralöl weitgehend entfällt. Hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerke mit einem Wirkungsgrad von fast 60 Prozent werden künftig eine wesentlich größere Rolle spielen als bisher. Damit können die CO2-Emissionen deutlich gesenkt und Ersatzkapazitäten für Atomkraftwerke geschaffen werden.

Die in der Regel dezentral und als Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen betriebenen Stromerzeugungsanlagen bis zwei Megawatt bleiben weiter von der Stromsteuer befreit. Diese Regelung ist ökologisch sinnvoll, da damit die Energieeffizienz erhöht und die Abhängigkeit von Energieimporten verringert wird. Das dient dem Klimaschutz und der sicheren Energieversorgung.

Die bisherige Steuerbegünstigung für Flüssiggas bis 2009 und Erdgas bis 2020 im Kraftstoffbereich bleibt zur Wahrung von Vertrauensschutz erhalten. Die Gaswirtschaft hat zugesagt, bis Ende 2007 ein flächendeckendes Erdgas-Tankstellennetz aufzubauen; dann steht für die Autofahrer ein alternativer umweltfreundlicher Kraftstoff flächendeckend zur Verfügung, der zur Zeit rund halb so viel kostet wie Benzin. Dies bietet zugleich die Chance für die Nutzung von Biomethan (aufbereitetes Biogas) als Kraftstoff.

Mit der Einführung einer Kohlesteuer für Heizzwecke auf niedrigem Niveau wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer systematischen, gleichmäßigen Besteuerung aller Energieträger vollzogen.
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