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News vom 24.03.2006

Ab heute kostenlose Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte

Ab dem heutigen Freitag dürfen ausrangierte elektrische und elektronische Geräte nicht mehr in die Mülltonne und die Annahmegebühren die für Großgeräte verlangt wurden, dürfen nicht mehr gefordert werden.

Ab heute kostenloses Recycling auch von großen Elektrogeräten - Foto: BMU / Rupert Oberhäuser
Ab heute kostenloses Recycling auch von großen Elektrogeräten - Foto: BMU / Rupert Oberhäuser
Ein bundesweites dichtes Netz aus Sammelstellen steht bereit, wo Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Altgeräte kostenlos abgeben können.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Jeder kann jetzt einen weiteren Beitrag leisten, um Schadstoffe vom Hausmüll fern zu halten und Ressourcen zu schonen. Ich freue mich, dass die Industrie zu ihrer Verantwortung steht und mit der Umweltpolitik an einem Strang zieht."

Gabriel betonte: "Weil die Hersteller die umweltgerechte Entsorgung übernehmen, werden die Kommunen organisatorisch und finanziell entlastet. Für höhere Abfallgebühren, wie hier und da angedroht, gibt es keine Rechtfertigung."

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) haben die Organisation der bundesweiten Rücknahmemöglichkeit vorangetrieben. "Mit dem Elektro-Altgeräte-Register EAR hat die deutsche Elektroindustrie einen der wichtigsten Grundpfeiler für die effiziente Wahrnehmung der Produktverantwortung konzipiert, finanziert, aufgebaut und in den Regelbetrieb geführt" sagte Hans-Joachim Kamp, Vorsitzender des gemeinsamen ZVEI-/ BITKOM Vorstandskreises Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Zwölf Monate nach Verkündung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beginnt damit die letzte Stufe seiner praktischen Umsetzung. Ab diesem Freitag sind die Kommunen zur kostenlosen Annahme der Geräte verpflichtet. Ganz gleich ob es um eine elektrische Zahnbürste oder um eine Kühltruhe geht.

Die Sammlung kann in zahlreichen Kommunen auf den dort bereits funktionierenden Getrenntsammlungen aufbauen, zum Beispiel auf Recyclinghöfen. Annahmegebühren, die bisher zum Beispiel für Großgeräte erhoben wurden, müssen aber jetzt entfallen. Daneben kann auch der Handel weiterhin auf freiwilliger Basis Altgeräte zurücknehmen.

Bei der Kontrolle, dass alle Hersteller und Importeure ihren Verpflichtungen nachkommen, gehen Staat und Wirtschaft gemeinsam neue Wege. So wacht das privatwirtschaftlich organisierte, jedoch mit behördlichen Befugnissen ausgestattete neutrale Register EAR unter Aufsicht des Umweltbundesamtes darüber, dass alle Hersteller und Importeure sich registrieren lassen und die Altgeräte bei den Kommunen ordnungsgemäß abholen. Dieses innovative Konzept hat die Elektro- und Elektronikindustrie von Anfang an aktiv mitgestaltet.

Hintergrund: Rund 1,8 Millionen Tonnen an Altgeräten fallen in Deutschland jährlich an, und kaum ein Markt wächst so schnell wie der für Elektro- und Elektronikgeräte. Wertvolle Ressourcen bis hin zu Edelmetallen können nun aus den Altgeräten gewonnen werden. Am Beispiel Aluminium zeigt sich, dass der Einsatz von Sekundärrohstoffen auch einen deutlichen Beitrag zur Energieeinsparung leistet. Bislang steckten auch Schwermetalle wie Cadmium, Blei und Chrom in einigen Geräten. Deren Verwendung ist jedoch ab dem 1. Juli 2006 verboten.

Aufgrund der europaweit rapide steigenden Zahl der Elektrogeräte und des ebenso schnell wachsenden Bergs der ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte hatte die Europäische Kommission im Juni 2000 zwei Richtlinien erarbeitet, die seit Frühjahr 2003 in Kraft sind. In Deutschland umgesetzt wurden sie durch das ElektroG, das in mehren Stufen in Kraft trat. Durch dieses Gesetz wird die Produktverantwortung der Hersteller gestärkt und eine umweltverträgliche Wiederverwendung und Entsorgung der Elektrogeräte sichergestellt. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung.

Weitere Informationen zur umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten im Internet unter:

Elektro- und Elektronikgerätegesetz–ElektroG
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