Im Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern sind 60 Innungen dieser Branchen mit mehr als 5.000 Betrieben zusammengeschlossen. Ein wichtiges Thema des Verbandes ist der Kampf gegen Schwarzarbeit.
Der Fachverband Bayern kümmert sich nicht nur um die Ausbildung, sondern kämpft auch gegen die Schwarzarbeit. Foto: FV SHK Bayern
Die jahrelangen Bemühungen des Handwerks im Allgemeinen und des FV SHK Bayern im Besonderen im Kampf gegen Schwarzarbeit haben mittlerweile dazu geführt, dass bei den Dienststellen der Hauptzollämter in Augsburg, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Schweinfurt jeweils die Spezialabteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ installiert wurde, die als sog. Schwerpunktbehörde mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betraut ist.
Diese Spezialabteilungen sind zwischenzeitlich personell in der Lage, nicht nur auf Beschwerden oder Anzeigen reagieren zu können, sondern sie ermitteln neuerdings - sozusagen von Amts wegen - auch außerhalb gewöhnlicher Arbeitszeiten, wie Freitag Nachmittag und an Wochenenden.
Ins Visier der Fahnder werden insbesondere sog. Wochenendbaustellen genommen, speziell wenn vor oder in der näheren Umgebung Firmenfahrzeuge geparkt werden.
Können sich die auf der Baustelle angetroffenen Arbeiter nicht mit dem Sozialversicherungsausweis identifizieren, so prüfen die Spezialeinheiten weiter, ob die Arbeiter sich das eingesetzte Material über den Arbeitgeber besorgt haben und ob Werkzeuge, wie auch Fahrzeuge des Arbeitgebers eingesetzt wurden.
Ist das der Fall, unterstellen die Behörden, dass zum einen illegale Arbeitnehmerüberlassung des Arbeitgebers an den Schwarzarbeitauftraggeber vorliegt und zum anderen der Tatbestand der Förderung der Schwarzarbeit erfüllt ist. Beide Tatbestände können hohe Bußgelder auslösen, darüber hinaus haftet der Arbeitgeber für entgangene Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer aus der Schwarzarbeit.
Zudem zieht diese Sachlage immer eine sog. Tiefenprüfung nach sich, bei der untersucht wird, ob es bei einzelnen Baustellen nur Materiallieferungen aber keine abgerechneten Arbeitsstunden gegeben hat. Ist das der Fall, unterstellen die Behörden auch hier, dass zum einen illegale Arbeitnehmerüberlassung des Arbeitgebers an einen Schwarzarbeitauftraggeber vorliegt und zum anderen der Tatbestand der Förderung der Schwarzarbeit erfüllt ist.
Eine derartige Tiefenprüfung kann über mehrere Jahre zurück vorgenommen werden. Werden die Beamten hier fündig, können schnell Nachforderungen in fünf- und sechsstelliger Höhe zusammen kommen.
Entdeckungen dieser Art mit den obigen Folgen können die Finanzbeamten aber auch bei routinemäßigen Betriebsprüfungen machen.
Um sich diesen Gefahren als Betriebsinhaber nicht auszusetzen, empfiehlt der FV SHK Bayern, eine eindeutige Betriebsanweisung an alle Mitarbeiter herauszugeben und sich unterschreiben zu lassen, mit der es jedem Arbeitnehmer untersagt ist, außerhalb der Arbeitszeit betriebseigene Materialien, Werkzeuge und Kraftfahrzeuge zum Einsatz zu bringen.