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News vom 01.06.2006

Einigung über entschärfte Dienstleistungsrichtlinie

Nach einem Verhandlungsmarathon der EU-Wirtschaftsminister gelang am 30. Mai im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ in Brüssel die Einigung auf einen gemeinsamen Text zur Dienstleistungsrichtlinie.

Michael Breuer - nordrhein-westfälische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Michael Breuer - nordrhein-westfälische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Der ausgehandelte Kompromiss zur Dienstleistungsrichtlinie wird als wichtiger Schritt für mehr Wachstum und Beschäftigung im Dienstleistungsbereich angesehen. Die EU-Wirtschaftsminister folgen weitgehend einem auch von Gewerkschaften und Unternehmen akzeptierten Kompromiss des Europäischen Parlaments.

"Darin verzichtet die EU auf die ursprünglich geplante weitergehende Öffnung des Dienstleistungsmarktes über Ländergrenzen hinweg. Mit dem Kompromiss werden Vorbehalte gegen mehr Wettbewerb im Dienstleistungsbereich aufgefangen und gleichzeitig bürokratische Hürden abgebaut", so äußerte sich der nordrhein-westfälische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Michael Breuer in Brüssel.

Auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos begrüßte die jüngste Einigung der Mitgliedstaaten zur EU-Dienstleistungsrichtlinie. Das Verhandlungsergebnis im Rat basiere auf einem ökonomisch und sozial ausgewogenen Kompromiss und trage wichtigen deutschen Interessen Rechnung.

Bundesminister Glos erklärte: "Der Kampf um eine bessere Richtlinie hat sich für Deutschland gelohnt. Nach schwierigen Beratungen haben wir nun eine Lösung gefunden, welche sowohl den Interessen der deutschen Unternehmen als auch der deutschen Kunden Rechnung trägt." Wesentliche deutsche Interessen sind gewahrt. So sind das Arbeitsrecht sowie Gesundheits- und Sozialdienstleistungen einschließlich der Pflege von der Richtlinie ausgenommen.

Die Dienstleistungsrichtlinie kann noch in diesem Herbst endgültig beschlossen werden, wenn das Europäische Parlament den Änderungswünschen der EU-Regierungen folgt. Bis Ende 2009 müsste sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
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