Unter diesem Motto bietet der RAL Güteschutz Solar technische Lieferbedingungen für Kunden und Unternehmen. Denn auch das Einhalten von Vereinbarungen ist ein Qualitätsmerkmal.
In der Vergabe- und Vertragspraxis angewandt, bieten RAL Systeme seit 1925 Klarheit über das vertragliche Leistungsbild für alle Seiten.
Mit Wirkung zum 31. Mai 2006 hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. die Endversion der aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen für Solarenergieanlagen vorgelegt. Diese haben den Charakter öffentlicher technischer Lieferbedingungen und können kostenfrei als Vertragsbestandteil bei der Bestellung, Ausschreibung und Vergabe von Solaranlagen eingesetzt werden.
Anwendung für Fach- und Endkunden: Die Güte- und Prüfbestimmungen für Solarenergieanlagen (RAL-GZ-966) sind öffentliche technische Lieferbedingungen. Genutzt werden können Sie von Kunden und Fachleuten kostenfrei, in dem sie bei Bestellungen als Vertragsbestandteil "Bestellung und Lieferung gemäß RAL GZ 966" aufgenommen wird.
Anwendung für Unternehmen: Unternehmen können Mitglied in der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen werden. Nach einer Zertifizierung durch Prüfer der Gemeinschaft erhalten die Unternehmen das Recht das Gütezeichen für ihre Korrespondenz und ihre Werbeauftritte zu tragen.
Die aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen können
hier heruntergeladen werden.