Aufgrund der hohen Nachfrage des Marktanreizprogramms zu Förderung Erneuerbarer Energien hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie erlassen und die Förderbeiträge gekürzt.
Von den Kürzungen betroffen - Kessel, die mit Biomasse beschickt werden. Foto: BMU / Bernd Müller
Immer mehr Gebäudebesitzer setzen Sonne und Biomasse zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung ein. Aus dem Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums werden Solarkollektoren, Pellet-Kessel und Scheitholz-Vergaserkessel mit Zuschüssen gefördert. Mittlerweile ist das Interesse an diesen umweltfreundlichen Technologien stark gestiegen: Im Jahr 2006 wurden bereits 100.000 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 1 Milliarde Euro gestellt. Damit werden 2006 die mit Mitteln des Marktanreizprogramms auf den Weg gebrachten Investitionen das Vorjahresniveau von 140.000 bewilligten Anträgen mit einem Investitionsvolumen von knapp 900 Millionen Euro weit übertreffen.
Das Bundesumweltministerium hat auf diese Entwicklung mit einer erneuten Anpassung der Förderung reagiert. Nach den neuen Förderkonditionen erhalten nunmehr Antragsteller, deren Anträge ab dem 1. Februar 2006 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, Förderbescheide mit zwischen 20 und 50 Prozent reduzierten Förderbeträgen. Damit wird der großen Anzahl der Förderanträge und der gestiegenen Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen Rechnung getragen. Dabei wurde die unterschiedliche Marktentwicklung der einzelnen Technologien berücksichtigt.
Bisher wurde über die neue Richtlinie in einem Hintergrundpapier folgendes bekannt gegeben:
- Reduktion der Zuschüsse für Solarkollektoren um 35%, d.h. 54,60 € pro Quadratmeter Kollektorfläche für Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und zur Bereitstellung von Prozesswärme bzw. 70,20 € für Anlagen zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung
- Keine Reduktion der Zuschüsse bei Solarkollektoren über 200 qm (48 € pro Quadratmeter Solarkollektorfläche)
- Reduktion der Zuschüsse für automatisch beschickte Biomassekessel bis zu einer Nennwärmeleistung von 30 kW um 20%, d.h. 38,40 € je kW, mindestens jedoch 1.088,00 € bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%
- Reduktion der Zuschüsse für automatisch beschickte Biomassekessel mit einer Nennwärmeleistung von über 30kW bis 100 kW um 50%, d.h. 24,00 € je kW
- Reduktion der Zuschüsse für manuell beschickte Holz-Vergaserkessel bis zu einer Nennwärmeleistung von 30 kW um 35%, d.h. 26,00 € je kW, mindestens jedoch 780,00 € bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%
- Keine Antragsannahme mehr für handbeschickte Biomassekessel über 30 kW (bereits ab dem 1.2.2006 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie eingegangen Anträge werden aber noch mit 20,00 € je kW gebilligt)
Die neuen Förderrichtlinien gelten zunächst für das Jahr 2006. Die Förderung wird ab dem Jahr 2007 fortgeführt.