Durch höhere Heizflächenbelastung der Kessel und Thermen in den letzten 15 Jahren ist dem Medium Wasser eine größere Aufmerksamkeit zu widmen.
Die neuen Richtwerte für das Füll- und Ergänzungswasser.
Vor ca. 80Jahren wurde von Dampfheizungen auf WW Schwerkraftheizungen umgestellt. Die damals verwandten Materialien Stahl, Rotguss und Guss haben dazu geführt, dass Kenntnisse in Wasserchemie für den Heizungsbauer nicht mehr notwendig waren und aus allen Lehrplänen gestrichen wurde.
Dann kamen die Umstellungen: Gussradiatoren auf PHK, geschlossene Heizungssysteme, neue Materialien wie Messing, Kupfer, Kunststoff, Edelstahl, Metallverbundrohre, Aluminium, Gummi, Silikone. Wassermengen im System und den Kesseln/ Thermen wurden reduziert, die serviceorientierte Heizung mit vielen Armaturen (Reglern, Absperreinrichtungen, Messeinrichtungen) und die Niedertemperaturheizung vorangetrieben. Durch diese erhöhte Komplexität ist man an dem Punkt angelangt, dass nicht mehr jedes Trinkwasser als Heizungswasser geeignet ist. Klar akzeptiert zwar jeder, dass ein Benz heutiger Baureihe nicht mehr mit dem Benzin aus der Apotheke läuft aber bei der Heizung erwarten wir das immer noch.
In unserer Fa. kommen täglich Hilferufe an, dass Anlagen nicht mehr richtig funktionieren ohne dass es plausible Erklärungen hierfür gibt. Als Ursachen in den Wasserproben finden wir dann häufig folgende Punkte: Kalk, Bakterienwachstum und Korrosion. Des Weiteren fallen in speziellen Gebieten auch Schäden durch Chloride auf. Die im Dezember 2005 neu erschienene VDI 2035 T1 hat deshalb auch darauf reagiert und die Richtwerte für die Gesamthärte neu definiert. (Siehe Abbildung) Zu diesen Richtwerten müssen aber dann noch die Erläuterungen beachtet werden, die wichtigsten Punkte werden hier zusammengefasst:
- Die meisten Anlagen unter 50kW sind Umlaufwarmwasserheizer (Per Definition haben kleiner gleich 0,3l/kW Wasserinhalt im Wärmetauscher was auf fast alle Thermen aber auf alle Brennwertgeräte zutrifft) Damit ist auch hier ein Grenzwert von 16,8°dH festgeschrieben.
- Bei mehr als 20l/kW Anlagenvolumen (kleinste Wärmetauscherfläche) ist die nächst höhere Kategorie zu wählen.
- Bei größer gleich 50l/kW (kleinster) Kesselleistung ist auf 0,11°dH zu enthärten. (Trifft auf alle Festbrennstoffanlagen mit Pufferspeicher zu die nach nach BISchV errichtet werden.)
- Wenn eine höhere als die 3-fache Systemwassermenge in der Lebenszeit eines Wärmetauschers getauscht wird, sind Enthärtungen oder andere Maßnahmen notwendig.
- Die Füll- und Nachfüllwassermengen sind zu dokumentieren (größer 50kW sind nun Wasserzähler vorgeschrieben).
- Bei Einsatz von Umlaufwasserheizern mit mehr als 16,8°dH sind Filter im Vorlauf nach dem Kessel/Thermen anzuordnen.
- Wenn behandeltes Wasser eingesetzt wird, ist auch entsprechend behandeltes Nachfüllwasser einzusetzen und vorzuhalten.>/li>
Es wird auch nach VDI 2035 T1 die Verwendung voll entsalzten Wassers empfohlen (mit einer Einschränkung bei Einsatz von Aluwärmetauschern). Unserer Ansicht nach ist bei Kleinanlagen davon abzuraten. Kalk hat eine Funktion im Wasser, entscheidend ist seine Dosis (wie in der Medizin).
Wenn Wasser enthärtet wird (durch Ionenaustausch oder Abschlämmen) ist dieses nach dem Enthärten auf den Einsatz im System zu prüfen und gegebenenfalls nachzubehandeln. Dieses wird leider in der Norm dem Anwender nicht mit auf den Weg gegeben. Derzeit werden viele Ionenaustauscher auf dem Heizungsmarkt angeboten ohne den Heizungsbauer über die Notwendigkeit der Nachbehandlung aufzuklären, was zur Folge hat, dass fast täglich Schadensfälle in unserem Labor gemeldet werden. Auch bekommen wir derzeit ständig Wasser zur Analyse, bei denen Härtestabilisatoren oder Ionenaustauscher mit industriellen Korrosionsschutzmitteln in Kleinanlagen eingesetzt wurden, was eine permanente Kontrolle erfordert und bei fehlender Kontrolle sehr häufig zu Schäden führt.
Das größte Problem für den Heizungsbauer im Zusammenhang mit der VDI 2035 T1 ist jedoch in folgender Formulierung zu sehen: „Bei Beachtung der in dieser Richtlinie aufgeführten Verhaltens- und Betriebsweisen wird die Bildung von schädlichen Kalkablagerungen auf den Wärmeüberträgerflächen minimiert. Sind durch Nichtbeachtung der Richtlinie schädliche Kalkablagerungen entstanden, ist eine Einschränkung der Lebensdauer des Wärmeüberträgers damit in den meisten Fällen bereits eingetreten. Die Entfernung der Beläge kann eine Option zur Wiederherstellung der Betriebstauglichkeit sein. Die Steinentfernung ist durch Fachfirmen auszuführen.“ Diese Formulierung kann durch Anwälte und Gericht nun zum massenhaften Austausch von Wärmetauschern zu Lasten der Heizungsbauer führen (im Übrigen nicht begrenzbar auf 5 Jahre sondern auf Lebenszeit des Wärmetauschers).
Für die Heizungsbauer ist deshalb existentiell wichtig, dass er in seinem Vertragsverhältnis klärt, wer für das Betriebsmittel Wasser zuständig ist und für die notwendigen Maßnahmen wie Füllmengenerfassung, Behandlung von Füll- und Ergänzungswasser, Wasserkontrolle (z.B. in Österreich in der ÖNorm H5195 T1 eindeutig dem Betreiber zugeordnet) verantwortlich ist.
Das Unternehmen Jenaqua GmbH bietet Wasseranalysen an, die den Standards der Österreichischen und Schweizer Norm entsprechen und dem Auftraggeber klare Hinweise geben, ob das eingefüllte Wasser den Landesnormen entspricht und unproblematisch im Heizungssystem verwendbar ist. Wir empfehlen kleinere Systeme alle 2 Jahre zu kontrollieren und große mindestens einmal im Jahr (in Österreich und der Schweiz bereits vorgeschrieben). Das Unternehmen Jenaqua GmbH bietet mit GH und Kesselherstellern Workshops an um in die Thematik einzuführen. Außerdem hat sich nun das Unternehmen Wasserakademie Jena GmbH i. G. (www.wasserakademie.eu) gegründet. Ziel ist „Fachbetriebe“ zur Reinigung von Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen auszubilden. Hier werden durch Chemiker, Reinigungsunternehmen, Equipment-Lieferanten und Chemiehersteller die Fachleute geschult und zertifiziert.
Ein Fachbeitrag von Marcus Neumann - Geschäftsführer der Jenaqua GmbH.