Die Bundesregierung hat sich für die Entlastung der Bürger und der Wirtschaft von Bürokratiekosten jede Menge vorgenommen. Mit dem Entwurf für das sogenannte Verdienststatistikgesetz ist aus ihrer Sicht ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau getan.
Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
"Die Reform der Lohnstatistik ist ein gutes Beispiel für intelligenten Bürokratieabbau", dies erklärte heute der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte. "Die Wirtschaft wird entlastet, ohne dass es zu wesentlichen Einschnitten in die Leistungsfähigkeit der amtlichen Statistik kommt", so Schauerte weiter.
Das so genannte Verdienststatistikgesetz wurde gestern im Bundeskabinett beschlossen und stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Entlastung der Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten dar. Es ist Teil des Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung".
Ein Verzicht auf die jährliche Verdiensterhebung (bei über 40.000 Betrieben) und auf die ebenfalls jährliche spezielle Handwerks-Verdiensterhebung (bei 27.000 Betrieben) ist nach dem Gesetzentwurf vorgesehen. Die aus EG-rechtlichen Gründen weiterhin erforderliche vierteljährliche Verdiensterhebung wird bei unveränderter Stichprobengröße (40.500 Betriebe) gleichmäßiger auf die Gesamtwirtschaft verteilt.
Dies verringert die Statistiklasten insbesondere im besonders betroffenen Verarbeitenden Gewerbe. Die spezielle Verdiensterhebung in der Landwirtschaft (bei 1.500 Betrieben), die bisher jährlich durchgeführt wurde, wird in Zukunft nur noch alle vier Jahre durchgeführt.