Wasserversorger, Planer und Installateure sind im Trinkwasserschutz derzeit mit zwei konkurrierenden, parallel gültigen Normen konfrontiert: der nationalen DIN 1988 Teil 4 und der europäischen DIN EN 1717.
Die erste Veranstaltung des Honeywell WasserForums in Berlin war gut besucht.
Welcher Norm sollte in der Praxis Vorzug gegeben werden? Und wie sieht die Umsetzung der bislang noch wenig vertrauten europäischen Richtlinie aus? Diesem Thema widmet sich das „Honeywell WasserForum“, eine Veranstaltungsreihe zur Umsetzung der DIN EN 1717 in der Praxis.
Als Experte ist der renommierte SHK-Fachjournalist und Buchautor Jörg Scheele mit von der Partie. Der gelernte Installateur und Heizungsbauermeister setzt sich seit Jahren mit dem Trinkwasserschutz auseinander und liefert Expertenwissen aus erster Hand.
Die DIN EN 1717 legt europaweit einen einheitlichen Standard für die Absicherung des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen fest und beinhaltet konkrete Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen. Sie wurde bereits vor fünf Jahren adaptiert und der deutschen Normenreihe beigefügt. Doch was bedeutet die Umsetzung des Trinkwasserschutzes nach DIN EN 1717 verglichen mit der DIN 1988 Teil 4?
Mit der neuen Richtlinie sind neben den Wasserversorgungsunternehmen besonders Planer und Installateure verstärkt einem Haftungsrisiko ausgesetzt. Nach der Trinkwasserverordnung unterliegen Anlagen und Leitungen einer ständigen Kontrolle. Fehler in der Planung und Installation bleiben daher nicht mehr unentdeckt. Durch den Einbau von Sicherungseinrichtung lässt sich der Rückfluss von Nichttrinkwasser in das Trinkwassersystem jedoch wirkungsvoll verhindern.
Erstmals fordert die europäische Norm hierfür mehr Absicherung als die nationale – die Anforderungen an Sicherheitsarmaturen liegen teilweise deutlich höher. Bei einer Trinkwasserinstallation nach DIN EN 1717 muss der Installateur folglich höherwertige Sicherungsarmaturen einsetzen, was die Gesamtinstallation teurer machen kann. Gerade aus Kostensicht gerät der Fachmann dabei leicht unter Rechtfertigungsdruck.
Da sich die beiden Richtlinien teilweise widersprechen, müssen Installateure sich grundsätzlich für eine der Richtlinien entscheiden und ihren Auftrag danach ausführen – sonst drohen sie leicht zwischen die Normen zu geraten. Derzeit ist die DIN 1988 Teil 4 noch gültig, doch in absehbarer Zeit wird die DIN EN 1717 sie ersetzen. Scheele empfiehlt daher schon jetzt nach der europäischen Norm zu arbeiten. Mit der EN Norm ist der Fachmann immer auf der sicheren Seite.
Weitere Infos zu den Terminen finden sich
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