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News vom 07.08.2006

Förderprogramm zur Energiesparberatung noch immer ausgesetzt

Um die Kontinuität des Förderprogramms zur Vor-Ort-Beratung bis zum Jahresende sicherzustellen, hat man es kurzer Hand erst mal ausgesetzt. Seit dem 17.7. werden alle Anträge ohne Prüfung abgelehnt und erst mit Vorliegen einer geänderte Richtlinie sollen Anträge wieder gestellt werden können.

Laut Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist das Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung in diesem Jahr auf ein weit über die ursprünglichen Planungen hinausgehendes Interesse gestoßen. Diese rege Inanspruchnahme des Beratungsprogramms ist energiepolitisch sehr erfreulich. Allerdings ist es notwendig, dem Bundeshaushalt 2006 Rechnung zu tragen und die Kontinuität des Förderprogramms im Hinblick auf die weitere Antragsentwicklung möglichst bis zum Jahresende sicherzustellen.

Der Richtliniengeber hat sich daher entschlossen, das Förderprogramm vorübergehend auszusetzen und beabsichtigt eine umgehende Änderung der Richtlinieninhalte. Anträge ab Eingangsdatum 17.7.2006 werden bis auf weiteres ohne jegliche fachliche Prüfung abgelehnt und nicht automatisch in die neue Verfahrensrunde übernommen. Eine Antragstellung ist wieder möglich, sobald die geänderte Richtlinie - voraussichtlich im Laufe des August 2006 - in Kraft tritt.

Die neu gefasste Richtlinie beendet zum einen frühzeitig alle Befürchtungen, das erfolgreiche Förderprogramm könne zum Jahresende 2006 auslaufen. Der noch nicht mit allen beteiligten Ressorts abgestimmte Entwurf sieht eine deutliche Verlängerung der Laufzeit vor.

Ein weiterer Kernpunkt ist ein erheblich geändertes und vereinfachtes Verwaltungsverfahren im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. In diesem Zusammenhang sollen nicht nur die Arbeitsabläufe gestrafft, sondern auch durch ein neues IT-Verfahren unterstützt werden. Möglicherweise nicht sofort, aber noch für dieses Jahr ist die Unterstützung der elektronischen Antrag-stellung sowie der Einreichung von elektronischen Verwendungsnachweisunterlagen (z.B. dem Beratungsbericht) geplant. Hinzu kommt ein stärker automatisiertes Verfahren bei der erstmaligen Anerkennung als Antragsberechtigte(r). Auch inhaltlich soll es verschiedene Anpassungen und Vereinfachungen geben. Antragsberechtigt sind aber wie bisher lediglich Energieberater, die bestimmte persönliche Voraussetzungen (Fachkenntnis, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen. In diesem Zusammenhang sind keine Änderungen vorgesehen.
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