In der Vergabe- und Vertragspraxis angewandt, bieten RAL Systeme seit 1925 Klarheit über das vertragliche Leistungsbild für alle Seiten.
Mehr Klarheit in den Lieferbedingungen - unter diesem Motto bietet der RAL Güteschutz Solar technische Lieferbedingungen für Kunden und Unternehmen. Denn auch das Einhalten von Vereinbarungen ist ein Qualitätsmerkmal. Die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen weist darauf hin, dass die vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen ab sofort vorliegen.
Die aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. lassen sich
hier downloaden.
Fach- und Endkunden können diese kostenfrei für Bestellungen von Komponenten bei Lieferanten oder der Definition handwerklicher oder planerischer Leistungen anwenden.
Wird folgender Passus bei der Beauftragung vereinbart, sind die technischen Inhalte der Güte- und Prüfbestimmungen rechtsverbindliche Vertragsgrundlage:
- "Bestellung gemäß RAL GZ 966 für Komponenten der Solartechnik"
- "Konzeption gemäß RAL GZ 966 für Planungsarbeiten und Prognosen der Solartechnik "Ausführung gemäß RAL GZ 966 für die Ausführung von Solaranlagen"
Dadurch verschaffen sich auch Laien eine gute Rechtsposition in etwaigen Streitfällen, da die technischen Anforderung Ihrer Bestellung sauber nach der guten fachlichen Praxis schriftlich in einen Vertragsbestandteil gegossen wurden.
Weiter Informationen zur Gütegemeinschaft und der Anwendung im intra-industriellen Handelsverkehr erhalten Sie unter:
www.gueteschutz-solar.de.