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News vom 23.10.2006

Protest umsonst - Ministerpräsidenten beschlossen PC-Gebühr

Nun ist es entschieden, der ganze Protest war umsonst. Ab Anfang Januar 2007 wird die umstrittene GEZ-Gebühr fällig. Damit ist nun ganz klar, dass für internetfähige Computer und UMTS-Handys gezahlt werden muss.

Das Gebäude der GEZ in Köln.
Das Gebäude der GEZ in Köln.
Aller Protest aus der Wirtschaft, von Verbraucherverbänden und nicht zuletzt auch aus der Politik selbst, haben die PC-Gebühr nicht mehr aufhalten können. Noch vor kurzem hatte sich auch der für den Mittelstand zuständige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Hartmut Schauerte in der Diskussion eingeschaltet. Er sah die Einnahmen aus der Internet-PC-Gebühr außer Verhältnis zum Schaden für den Standort Deutschland. Der HaustechnikDialog hatte hier über die Diskussionen und die Hintergründe der umstrittenen Gebühr berichtet.

Nun haben die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Bad Pyrmont über die GEZ-Gebühr für sogenannte neuartige Empfangsgeräte entschieden und die Höhe von 5,52 Euro pro Monat festgelegt. Im Betrieb und im Privathaushalt wird damit eine GEZ-Gebühr für einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy fällig, wenn bisher noch kein Rundfunkempfänger oder Fernseher angemeldet wurde. Unternehmen müssen die Gebühr je Standort für einen internetfähigen PC bezahlen, falls nicht bereits für Radiogeräte gezahlt wird. Damit sind dann stellvertretend alle anderen Rechner der einen Betriebsstätte abgegolten.

Ursprünglich war sogar eine Gebühr in Höhe des Fernsehgeräte-Satzes von 17,03 Euro in der Diskussion. Auch eine Zahlung pro einzelnem PC analog der Zahlung pro Radio für Betriebe war im Gespräch - das hatte aber für sehr große Protest gesorgt. Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff die Entscheidung als "tragfähigen Kompromiss", bezeichnet hat. Die Länderchefs hatten sich zudem dafür ausgesprochen binnen eines Jahres eine vollständige Neuordnung der Rundfunkgebühren zu beschließen. Hier sind bspw. eine pauschale Haushaltsabgabe entweder pro Person ab 18 Jahren oder pro Haushalt in der Überlegung, doch bis dahin muss die Gebühr für den PC von 5,52 Euro gezahlt werden.
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