Die Ministerien für Bau, Wirtschaft und Umwelt haben sich zum künftigen Energieausweis für Bestandsgebäude in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auf folgendes Ergebnis geeinigt:
Energieausweis in neuer Form
Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.
Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.
Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist zu begrüßen, dass der jetzt gefundene Kompromiss der Koalition über die künftigen Energieausweise für einen erheblichen Teil der Bestandsgebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorsieht.
Aber: natürlich muss jetzt erst einmal unter diesen Prämissen der sogenannte Referentenentwurf überarbeitet werden, dann gehts mit einer Kabinettsvorlage weiter. Und nicht zu vergessen: der Bundesrat spricht dann auch noch einmal mit. In der Vergangenheit wurden hier mindestens noch Detailkorrekturen eingebracht. Der Zeitplan: Mitte 2007 Ausgabe einer neuen EnEV mit Gültigkeit ab 01.01.2008, also nur knapp zwei Jahre nach der ursprünglichen Planung.
Grundsätzlich wird die Einigung von vielen begrüßt. Zum Beispiel erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), Herr Kohler:
"Wir begrüßen es sehr, dass sich die Koalition nun geeinigt und eine klare Regelung zum Gebäudeenergieausweis beschlossen hat. Der Gebäudeenergieausweis wird sich jetzt als Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt etablieren und die dringend notwendige Markttransparenz im Gebäudebestand schaffen. Mieter und Gebäudeeigentümer möchten fundierte Informationen über den Energiebedarf ihres Gebäudes, vor allem aber praxisgerechte und konkrete Modernisierungsempfehlungen. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für alle Hausbesitzer, die sich gegen steigende Energiepreise wappnen wollen, ein hervorragendes Instrument – nicht nur für diejenigen, die jetzt per Gesetz verpflichtet werden. Wir werden deshalb die Umsetzung des bedarfsbasierten Energieausweises am Markt weiter vorantreiben und arbeiten darüber hinaus an einem differenzierten Qualitätssicherungssystem für die Aussteller des Energieausweises, damit sich Hausbesitzer in Zukunft für einen Gebäudeenergieausweis mit garantierter Qualität und Aussagekraft entscheiden können".
Wie sehen unsere Leser die Einigung auf die Wahl zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis? Diskutieren Sie mit.