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News vom 14.11.2006

GIH hält Preisangabe für Bedarfsausweis für 80 bis 120 Euro für nicht nachvollziehbar

Der GIH-Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. hat eine Stellungnahme von Staatssekretär Dr. Engelbert Lüdtke Daldrup vom Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung zu einer Preisangabe zum Bedarfsausweis gefordert.

Staatssekretär Dr. Engelbert Lüdtke Daldrup vom Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung. Foto: BMVBS
Staatssekretär Dr. Engelbert Lüdtke Daldrup vom Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung. Foto: BMVBS
In einem Interview mit dem BundesBauBlatt, das in der Oktober-Ausgabe erschienen ist, sagt Lüdtke Daldrup, dass man davon ausgehen könne, "dass ein Bedarfsausweis für 80 bis 120 € zu haben ist". Wie die Nachrichtenagentur AP mitteilte, bezifferte auch Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee am 25. Oktober in Berlin die Kosten für einen Bedarfsausweis mit diesem Betrag. Der GIH-Bundesverband hält diese Preisangabe für nicht nachvollziehbar. In einem Schreiben vom 3. November hat der Bundesvorstand den Staatssekretär daher aufgefordert, die zugrunde liegende Kalkulation zu erläutern.

In dem Interview mit dem Fachmagazin für Immobilien und Wohnungswirtschaft erklärt Lüdtke Daldrup: "Wir haben in den letzten Monaten sehr genau untersucht, welchen Aufwand die Ausstellung der Ausweise bedeutet. Das Ergebnis ist, dass bei kleineren Immobilien wir davon ausgehen können, dass ein Bedarfsausweis für 80 bis 120 € zu haben ist. Das ist ein Preis, der sich deutlich von den 300 € unterscheidet, die vor einem Jahr diskutiert wurden." Einzelheiten zur Ermittlung dieses Wertes gibt es in dem Artikel nicht.

In seinem Schreiben hat der GIH-Bundesverband den Staatssekretär aufgefordert, die betriebswirtschaftliche Kalkulation für den Aufwand inklusive Erfassung und Berechnung, die Arbeitszeit, die Projekt-Nebenkosten und die Bürokosten offen zu legen. Weiterhin bittet der Bundesvorstand um Erläuterung der technischen Kalkulation für die unterschiedlichen Gebäudesituationen, die Preiskalkulation für Regionen mit unterschiedlichen Standortkosten sowie die Kalkulation bezüglich der Projekt- und Haftungsrisiken.

"Im Interesse der öffentlichen Diskussion, der Immobilienbesitzer, der beteiligten Verbände, der Energieberater und der Bundesregierung ist die Offenlegung der Kalkulation dringend erforderlich", erläutert Peter Sprenger, GIH-Bundesvorstand für Öffentlichkeitsarbeit.
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