Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 15.12.2006

Schornsteinfegerarbeiten ohne Kontrollaufgaben dem Wettbewerb öffnen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes an EU Kommission übermittelt, um einen drohenden Rechtsstreit bezüglich des deutschen Schornsteinfegergesetzes zu verhindern.

Die EU-Kommission hat am 18. Oktober 2006 eine Begründete Stellungnahme zum Schornsteinfegergesetz an die Bundesrepublik Deutschland übermittelt. Damit hat sie den nächsten Schritt im Rahmen des seit 2003 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens im Hinblick auf das derzeit bestehende Berufsrecht der Schornsteinfeger eingeleitet. Die Kommission sieht in ihrer Begründeten Stellungnahme das bestehende Recht als großteils europarechtswidrig an. Insbesondere verstoßen die bestehenden Regelungen nach Auffassung der EU-Kommission gegen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit. Hierzu hat nunmehr die Bundesregierung ihrerseits Stellung genommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übermittelte in diesem Zusammenhang Eckpunkte zur zukünftigen Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts, die unten angefügt sind.

Die Rechtsansichten der Kommission werden in dieser Generalität nicht geteilt. Der vielschichtige Tätigkeitsbereich des Schornsteinfegers muss differenziert betrachtet werden:

Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt bei der Feuerstättenschau, bei der Bauabnahme und bei Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung öffentliche Aufgaben wahr. Im Rahmen dieser öffentlichen Aufgaben ist er ein mit staatlicher Gewalt beliehener Unternehmer, der die Stellung einer Verwaltungsbehörde innehat. Insoweit handelt der Bezirksschornsteinfegermeister in Ausübung öffentlicher Gewalt, so dass die Vorschriften des EG-Vertrages über die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit in den genannten Tätigkeitsbereichen keine Anwendung finden. Zudem stellen die von der EU-Kommission angegriffenen Regelungen des Schornsteinfegergesetzes diskriminierungsfreie und verhältnismäßige Regelungen dar, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, insbesondere zur Gewährleistung der Feuersicherheit und des Umweltschutzes, gerechtfertigt sind.

Dennoch möchte die Bundesregierung einen Rechtsstreit vermeiden und sucht daher eine Einigung mit der Kommission, die eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens ermöglicht. Im Hinblick darauf bemüht sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seit geraumer Zeit um eine Reform des Schornsteinfegerrechts.

Allerdings muss weiterhin die ordnungsgemäße Erfüllung der Schornsteinfegeraufgaben, die im Allgemeininteresse liegen, sichergestellt sein.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat Eckpunkte entwickelt, die dies ermöglichen sollen. Danach soll das geltende Kehrbezirkssystem so umgestaltet werden, dass zwar zum einen der Bezirksschornsteinfeger in einem eng begrenzten Kernbereich hoheitliche Aufgaben ausführt und hierbei abschließende Entscheidungen trifft. Zum anderen sollen aber alle diejenigen Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, dem Wettbewerb geöffnet werden. Damit werden in dem Bereich der Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Dienstleistungsfreiheit für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus dem EU-Ausland uneingeschränkt gewährleistet. Darüber hinaus wird trotz der Bereichsausnahme des Art. 45 EGV für den Bereich der Kontrollaufgaben ein diskriminierungsfreier Zugang für die europäischen Bewerber gewährleistet. Wie wichtig die Tätigkeiten der Schornsteinfeger für das Allgemeininteresse sind, zeigen die Prüfungsergebnisse des letzten Jahres.

Allein in 2005 wurden in ca. 14 Mio. Gebäuden durch das Schornsteinfegerhandwerk wiederkehrende und Kehr- und Überprüfungsarbeiten ausgeführt. Dabei wurden, insbesondere bei der durchzuführenden Feuerstättenschau, fast 1,2 Mio. Mängel (betriebs- und brandsicherheitstechnischer Art) an bestehenden Feuerungsanlagen festgestellt. An neu gebauten Feuerungsanlagen wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach den jeweiligen Landesbauordnungen mehr als 188.000 Mängel und an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen mehr als 203.000 Mängel festgestellt.

Die Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes finden sich hier im Internet.
Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Lüftungs- und Klimatechnik vom Produkt zum System
Haustechnische Softwarelösungen
Website-Statistik