Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 19.12.2006

Altersvorsorge Selbständiger durch Pfändungsschutz gesichert

Die Altersvorsorge von Selbstständigen wurde jetzt durch das jüngst verabschiedete Gesetz zum Pfändungsschutz gesichert. Den Pfändungsschutz, der für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, hatte es zuvor für Selbstständige nicht gegeben.

Hartmut Schauerte, Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, sieht das Existenzminimum für Selbstständige im Alter gesichert.
Hartmut Schauerte, Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, sieht das Existenzminimum für Selbstständige im Alter gesichert.
"Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Menschen Mut zum Aufbruch in die Selbständigkeit zu machen. Dafür ist die Einführung eines Pfändungsschutzes für die Altersvorsorge Selbständiger ein wichtiger Meilenstein", so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, nach der gestrigen Verabschiedung dieses Gesetzes im Deutschen Bundestag.

"Der Pfändungsschutz dient dazu, das angesparte Kapital einer Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung vor einem unbeschränkten Pfändungszugriff zu schützen. Das Gesetz schafft damit Rahmenbedingungen für mehr Existenzgründungen in Deutschland", so Schauerte weiter.

Die Einführung eines Pfändungsschutzes für die Altersvorsorge Selbständiger ist ein wichtiger Bestandteil der Mittelstandsinitiative der Bundesregierung. Die private Altersversorgung erlangt eine immer größere Bedeutung sowohl als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Rente, insbesondere aber auch als eigenständige Absicherung für Selbstständige. Mit der Einführung eines Pfändungsschutzes wird die Ungleichbehandlung von Selbständigen und Empfängern von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung beseitigt.

Der Pfändungsschutz ist in der Höhe nach dem Lebensalter gestaffelt und beträgt bis zu maximal 238.000 Euro, die für die Alterssicherung in bestimmten Verträgen zurück gelegt werden können. "Besonders erfreulich", so Schauerte, "ist es auch, dass es gelungen ist, das Thema der Hinterbliebenenversorgung in den Pfändungsschutz mit einzubeziehen."

Schauerte weiter: "Eine solche Regelung sichert das Existenzminimum der Selbständigen im Alter und entlastet den Staat von Sozialleistungen. Sie ist damit sowohl für den einzelnen Unternehmer als auch für die Gesellschaft als Ganzes ein Gewinn."
Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Armaturen und Ventile für die Heizungstechnik
 
Website-Statistik