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News vom 01.02.2007

Bauwirtschaft fordert höheren Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Die Sorgen um die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung sind nach wie vor nicht vom Tisch. Auch wenn Wirtschaftsexperten die Kaufzurückhaltung als bald überwunden einschätzen, haben einige Branchen doch mit den Konsequenzen zu kämpfen.

Prof. Dr. Karl Robl, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, fordert die Steuerermäßigung für begünstigte Handwerkerleistungen von 20 % auf 25 % und die Begrenzung der Steuerermäßigung von 600 Euro auf max. 1.000 Euro pro Haushalt und Jahr zu erhöhen.
Prof. Dr. Karl Robl, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, fordert die Steuerermäßigung für begünstigte Handwerkerleistungen von 20 % auf 25 % und die Begrenzung der Steuerermäßigung von 600 Euro auf max. 1.000 Euro pro Haushalt und Jahr zu erhöhen.
„Die Mehrwertsteuererhöhung frisst den bisher gewährten Steuerbonus fast vollständig auf. Daher fordern wir die Steuerermäßigung für begünstigte Handwerkerleistungen von 20 % auf 25 % und die Begrenzung der Steuerermäßigung von 600 Euro auf max. 1.000 Euro pro Haushalt und Jahr zu erhöhen.“ Diese Forderung erhob der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Prof. Dr. Karl Robl.

Die bisherige Regelung, dass nämlich handwerkliche Arbeitsleistungen bis zu einer Höhe von 3000 Euro mit einer Steuerermäßigung von 20 % unterstützt werden und so eine Ersparnis von maximal 600 Euro im Jahr bringen, wird durch die zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Mehrwertsteuer konterkariert. Der Schwarzarbeit wird damit erneut Vorschub geleistet.

Dabei ist die positive Wirkung des Steuerbonus unstrittig. Nach Umfragen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks gaben 38,5 % der Betriebe an, positive Impulse zu spüren. Die überwiegende Mehrzahl dieser Betriebe führt einen Umsatzzuwachs von bis zu 20 % auf diese Regelung zurück.

„Das ist eine Erfolgsgeschichte, die es fortzusetzen gilt. Angesichts einer sich stabilisierenden Baukonjunktur, die wesentliche Impulse aus der Sanierung und Modernisierung durch private Bauherren erhält, kommt es nun darauf an, weiterhin positive Investitionsanreize zu setzen. Dazu gehört zweifelsohne der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Daher müssen die Sätze der neuen Wirklichkeit, die die Bundesregierung selbst geschaffen hat, angepasst werden.“ So Robl.
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