Die Verpackungsverordnung hat seit Beginn der 90er Jahre zum Schließen von Kreisläufen, zur Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen und somit auch zur Ressourcenschonung beigetragen.
Zu viele der vertriebenen Verpackungen werden offenbar mittlerweile nicht mehr lizenziert und somit praktisch "schwarz" entsorgt. Foto: BMU / Rupert Oberhäuser
Mit der geplanten Novellierung der Verpackungsverordnung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung verbessert und die flächendeckende haushaltsnahe Erfassung von Verpackungsabfällen langfristig gesichert werden.
Gestern und heute, am 22. und 23. März 2007, finden in Bonn die Anhörungen zu dem vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für eine Novelle der Verpackungsverordnung statt. Rund 180 Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer erhalten dabei die Gelegenheit, ihre Anregungen und Vorschläge zum aktuellen Entwurf vorzubringen.
Kernanliegen der Novelle ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Zu diesem Zweck ist eine klare Trennung der Entsorgung von privaten Endverbrauchern, also Haushalte und vergleichbare gewerbliche Anfallstellen, von gewerblichen und industriellen Endverbrauchern vorgesehen. Zugleich soll die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen erhöht und ein verbesserter Rahmen für den Wettbewerb zwischen den Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme vorgegeben werden.
Einer zunehmenden Zahl von Trittbrettfahrern gelingt es derzeit, die Kosten der Entsorgung ihrer Verkaufsverpackungen den haushaltsnahen Erfassungssystemen oder den öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträgern aufzubürden, ohne selbst einen angemessenen Beitrag zu leisten. Fast ein Viertel der vertriebenen Verpackungen wird offenbar mittlerweile nicht mehr lizenziert und somit praktisch "schwarz" entsorgt. Auch die Umweltministerkonferenz hat sich vor diesem Hintergrund im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, die Verpackungsverordnung entsprechend anzupassen. Mit der Novelle sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.
Der vorliegende Entwurf basiert auf Eckpunkten, die im breiten Konsens der Wirtschaftsbeteiligten erarbeitet wurden, sowie auf einem bereits im Oktober 2006 veröffentlichten Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich
hier im Internet in der Leseversion des Referenten-Entwurfs der 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 2. März 2007 (im Änderungsmodus).
Die Ergebnisse der Anhörungen werden bei der weiteren Behandlung des Referentenentwurfs berücksichtigt. Anschließend erfolgt die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung zustimmen.
SHK-Branchenlösung In der SHK-Branche gibt es für die Hersteller eine Branchenlösung im Bereich der Verpackungsentsorgung. Um sich leicht einen Überblick zu verschaffen, welches Unternehmen dafür zertifiziert ist, findet sich im Hersteller- und Produktkatalog des HaustechnikDialogs an zentraler Stelle eine positive Kennzeichnung, wenn das Unternehmen einen gültigen Entsorgungsvertrag mit einem der beiden Dienstleister der SHK-Branche hat.