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News vom 11.04.2007

Realistische Emissonsgrenzwerte und praktikable Lösungen für Feuerstätten

Der Betrieb von kleinen und mittleren Kleinfeuerungsanlagen wird in der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) geregelt. Eine Novellierung dieser Verordnung ist aufgrund der technischen und rechtlichen Entwicklungen in Deutschland und Europa notwendig geworden.

Moderne Feuerstätten mit optimierter Verbrennungstechnik erfüllen die geplanten neuen Grenzwerte und müssen nicht stillgelegt werden. Foto: HKI
Moderne Feuerstätten mit optimierter Verbrennungstechnik erfüllen die geplanten neuen Grenzwerte und müssen nicht stillgelegt werden. Foto: HKI
Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) fordert als Interessenvertretung der Hersteller häuslicher Heiz- und Kochgeräte praktikable Lösungen und erfüllbare Emissionsgrenzwerte für häusliche Festbrennstofffeuerstätten.

Gegenüber dem Umweltbundesamt und den zuständigen Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft, Verbraucherschutz und Landwirtschaft vertritt der Verband dabei eine klare Meinung zur Novellierung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung, in der Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub festgeschrieben werden sollen. Das teilte der HKI in Frankfurt mit.

In einem Positionspapier der "Initiative Individuelles Heizen - Sicherheit und Umwelt", die von insgesamt 25 Institutionen und Verbänden getragen wird, zu denen auch der HKI gehört, heißt es: "Wir unterstützen die Ziele zur Reduzierung von Emissionen von Kleinstfeuerungsanlagen - unter technisch und wirtschaftlich machbaren Voraussetzungen."

Bereits im Vorfeld hat der HKI eine Selbstverpflichtungserklärung der Industrie initiiert, in der die neuesten Verbrennungstechniken als Maßstab herangezogen werden und die das Verantwortungsbewusstsein der Hersteller dokumentiert. Im Vorgriff auf die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung (1.BImSchV) konnten so bereits erste Ansätze zur Verringerung der Emissionen eingeleitet werden.

Die Industrie unterstützt die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung

"Damit die Revision der Bundes-Immissionsschutzverordnung erfolgreich sein kann", so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI, zu den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung, "ist es notwendig, auf moderne Verbrennungstechnik und realistische Grenzwerte zu setzen. Durch die Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden. Neben dem notwendigen Zeitrahmen für die Entwicklung neuer Technologien ist aber auch Zeit für die Übertragung und Optimierung in die Produktreihen erforderlich."

Gerade erst hat die derzeit noch nicht abgeschlossene Umstellung auf die CE-Kennzeichnung gezeigt, wie langwierig sich allein die Neuprüfung nur eines Teils des Produktprogramms gestaltet - auch aufgrund verfügbarer Kapazitäten bei den Prüfstellen. In jedem Fall ist die Auferlegung unerfüllbarer Anforderungen kontraproduktiv und würde hier die Entwicklung neuer regenerativer Energien aus Biomasse vorzeitig beenden. Dies wäre umso bedauerlicher, als der Einsatz nachwachsender Brennstoffe wie Holz zur dezentralen Wärmeerzeugung in Kleinfeuerungsanlagen in erheblichem Maße dazu beiträgt, die CO2-Minderungsziele der Bundesregierung zu erreichen.

Nachwachsende Brennstoffe wie Holz mindern die CO2-Emissionen

Nach wie vor gilt: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der nicht zum Treibhauseffekt beiträgt. Bei seiner Verbrennung wird nur soviel Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wie beim natürlichen Zersetzungsprozess im Wald ohnehin entstehen würde. Mit Blick auf den Klimawandel ist es also unerheblich, ob man das Holz verfeuert oder auf natürlichem Wege verrotten lässt. Heimische Brennstoffe überzeugen zudem durch ihre langfristige Verfügbarkeit im eigenen Land, kurze Transportwege und eine Wertschöpfung in Deutschland. All das sind Argumente, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Im Gegensatz zu älteren Geräten - derzeit befinden sich rund sieben Millionen Feuerstätten in Betrieb, die älter als 20 Jahre sind - erfüllen moderne Feuerstätten mit optimierter Verbrennungstechnik die derzeit diskutierten Kriterien der ersten Stufe der 1. BImSchV. Anders als teilweise in der Presse zu lesen war, droht diesen Feuerstätten daher keineswegs die Stilllegung. Vielmehr genießen sie nach derzeitiger Kenntnis eine Bestandsgarantie.
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