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News vom 20.04.2007

KfW-Programm Erneuerbare Energien wieder geöffnet

Nach vor kurzem erfolgter Genehmigung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 12. Januar 2007 durch die Europäische Kommission, können gewerbliche und freiberufliche Antragsteller gefördert werden. Neu eingeführt wurde auch ein Innovationsbonus.

Im KfW-Programm "Erneuerbarer Energien" werden ab dem 1. Mai wesentlich attraktivere Förderungen für große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung, zur solaren Kühlung und zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme gelten.

Mit zinsverbilligten KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen des Bundesumweltministeriums in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten werden diese Technologien ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Fortgeführt wird außerdem die Förderung von großen Biomasseanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie. Darüber haben das Bundesumweltministerium und die KfW einen bis 2011 geltenden Vertrag abgeschlossen.

Außerdem gibt es einen neuen "Innovationsbonus" für große solarthermische Anlagen. Das Bundesumweltministerium stellt für diese Förderungen in diesem Jahr 213 Mio. EUR Euro zur Verfügung - so viel wie nie zuvor. Damit können Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Mit dem Innovationsbonus erleichtern wir besonders innovativen Technologien den Eintritt in den Wärmemarkt. Wir stärken damit die Förderung von gewerblichen und privaten Investitionen." Detlef Leinberger, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe und unter anderem zuständig für die Umweltschutzförderung, betont: "Das verbesserte und erweiterte Förderangebot von Bundesumweltministerium und KfW wird dazu beitragen, einen Investitionsschub bei den Erneuerbaren Energien im Wärmesektor zu bewirken!"

Nach der Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission ist das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" im gewerblichen Bereich ab dem 1. Mai wieder geöffnet. Finanziert werden Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung und Tiefengeothermieanlagen mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen.

Neu eingeführt wurde eine wesentlich attraktivere Förderung für große Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche. Neben den von der KfW bereit gestellten Darlehen können Tilgungszuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten für große Solarkollektoren beantragt werden. Antragsteller können zusätzlich eine Förderung für neu errichtete oder zu erweiternde Nahwärmenetze erhalten, die zu mindestens 50 Prozent mit regenerativer Wärme gespeist werden.

Am 1. Mai 2007 startet auch der "Innovationsbonus". Privatleute und Unternehmen, deren Anlagen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, können damit die Fördersumme verdreifachen. Diese neue Regelung gilt - je nach Anlagentyp - für Solarkollektoren von 20 bis 40 qm Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme.

Förderanträge können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hier im Internet abgerufen werden.

Die Förderung von Unternehmen und Freiberuflern erfolgt über die KfW Förderbank. Informationen dazu sind unter www.kfw-foerderbank.de oder im Infocenter der KfW Förderbank zum Ortstarif unter 01801/33 55 77 erhältlich.

Allgemeine Informationen zur Förderung der erneuerbaren Energien
im Wärmebereich sind unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar.
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