VENTIPIPE® Wanddurchführungen für Rauchrohre haben sich bereits vielfach für die Durchführung von Schornsteinen, Abgasleitungen und Verbindungsleitungen durch Wände aus oder mit brennbaren Baustoffen bewährt.
VENTIPIPE® Wanddurchführung in einem Rahmenwerk aus Holz
Anwendungsbeispiel: Kaminofen an einer Außenwand
Einbau in eine Außenwand mit Holzverkleidung
Einbau in eine Holzbalkendecke
Einbau in ein Sparrendach
Bislang erfolgte der Einsatz auf der Grundlage der DIN V 18160-1 und des amtlichen Prüfberichtes. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat nun die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-7.4-3361 für die VENTIPIPE® Wanddurchführungen erteilt. VENTIPIPE® Wanddurchführung sind für die Durchführung von Schornsteinen, Abgasleitungen und Verbindungsstücken durch Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen konzipiert. Abgasanlagen von Regelfeuerstätten (max. 400 °C Abgastemperatur) können so durch
hindurch geführt werden. Damit steht eine sichere brandschutztechnische Lösung zur Verfügung, die die geforderten Abstandsmaße der Feuerungsverordnung (FeuVO) deutlich unterschreitet. Bislang musste man für eine Abgasanlage mit Nenndurchmesser DN 150 eine Öffnung am Bau von 550 x 550 mm herstellen. Mit VENTIPIPE® Wanddurchführungen reichen dafür jetzt 370 x 370 mm aus.
Die Aufstellung von Kaminöfen oder Kaminen an Außenwänden oder in Dachgeschosswohnungen wird in vielen Fällen so erst ermöglicht. Ein Problemlöser stellt die VENTIPIPE® Wanddurchführung auch für Rahmenwerke mit einem Raster < 600 mm dar, da hier keine Ständer mehr ausgewechselt werden müssen. Insbesondere die Möglichkeiten der Durchführung von Rauchrohren durch Außen- und Innenwände, durch Holzbalkendecken und isolierte Sparrendächer eröffnen einen breiten Anwendungsbereich.
Für die flexible Handhabung stehen zwei Ausführungsvarianten zur Verfügung
- Wanddurchführungen mit fixer Baulänge,
- Wanddurchführungen mit teleskopierbarer Baulänge,
welche an die Wanddicke angepasst werden können.
Bauplatten können an VENTIPIPE® Wanddurchführungen bequem mit einem patentrechtlich geschützten Anschlussring angearbeitet werden. Die so entstehende Sollbruchstelle sorgt dafür, dass die Wandoberfläche rissfrei bleibt. Der Wandanschlussring und die Sollbruchstelle werden durch die üblichen Rosetten überdeckt.
Alle Angaben zur Anwendung und zum Einbau der VENTIPIPE® Wanddurchführungen wurden in der neuen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-7.4-3361 zusammen gefasst. Diese steht auch im Online-Katalog der ZLT Lüftungs- und Brandschutztechnik GmbH zur Verfügung.