Die elektrotechnischen Handwerke sollen nach Beschlussfassung des Bundesrats vom 8. Juni wieder zu denjenigen Berufsgruppen gehören, die zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises berechtigt sind.
Der Energieausweis darf nun auch von qualifizierten elektrotechnischen Handwerkern ausgestellt werden . Quelle: Bmvbs
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt, begrüßte jetzt in einer Erklärung diese Bundesratsentscheidung über die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). „Das Ergebnis der intensiven Lobbyarbeit der vergangenen Wochen im Verbund mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und den Landesverbänden kann sich sehen lassen. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass die Energiehandwerke zur Ausstellung berechtigt sind“, sagt
Ingolf Jakobi, Hauptgeschäftsführer des ZVEH. Dem korrigierten Verordnungstext muss nun wiederum das Bundeskabinett zustimmen.
Auch der
Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, begrüßte die Erweiterung des Ausstellerkreises für Energieausweise auf Ausbaugewerke: "Die Berechtigung für die Ausstellung der Energieausweise ist für einen breiten Personenkreis, gerade auch aus dem Bereich des Handwerks vorgesehen, was mich als Mittelstandsbeauftragter besonders freut. Ich halte dies für eine gute Regelung, denn hierdurch wird sichergestellt, dass die Energieausweise für Wohngebäude im Bestand mit der erforderlichen Qualität und in ausreichender Anzahl zeitnah ausgestellt werden können. Ich begrüße daher auch die Einbeziehung des Ausbaugewerbes wie zum Beispiel des Elektrotechniker-, Tischler- und Glaserhandwerks in den Ausstellerkreis. Diese qualifizierte Berufsgruppe ist aufgrund ihrer Nähe zur Gebäudesanierung gut in der Lage, Gebäude zu beurteilen und wirtschaftliche Empfehlungen für energetische Modernisierungen zu geben".
Der ZVEH hatte sich gemeinsam mit den Landesverbänden seit Bekanntwerden des Gesetzentwurfs am 23. April auf allen politischen Ebenen massiv bemerkbar gemacht. Schließlich hatte der ZDH in enger Zusammenarbeit mit dem ZVEH einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, der über den Freistaat Bayern in den Bundesrat eingebracht wurde.
Mit der Novellierung der EnEV werden die Weichen für die zukünftige Klimaschutzpolitik in Deutschland gestellt. Sie regelt u.a., wer ab 2008 die nach europäischen Vorgaben einzuführenden Energieausweise für den Gebäudebestand ausstellen darf und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind. Zu diesem Kreis sollen nun auch wieder die qualifizierten Betriebe der elektrotechnischen Handwerke zählen.
Ein modifizierter Vorschlag des Bundesbauministeriums zur EnEV, den das Bundeskabinett am 25. April 2007 beschlossen hatte, sorgte seitdem für große Unruhe im Handwerk. Durch diese - auch für Experten völlig unerwartete Entscheidung - wurde der Referentenentwurf vom Dezember 2006 abgeändert: Die Berechtigung zum Ausstellen des Gebäudeenergieausweises wurde auf nur wenige Handwerksberufe beschränkt, die Elektrohandwerke gehörten nicht dazu. „Das war für uns nicht nachvollziehbar. Denn bereits vor vielen Jahren haben unsere Fachleute die Schulungsmaßnahme ‚Gebäudeenergieberater im Handwerk’ mitentwickelt“, so Jakobi. „Die Energie-Handwerke sind prädestiniert für diese Aufgabe gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Gebäudetechnik neben der Gebäudehülle eine immer wichtigere Rolle einnimmt, wenn die Energieeffizienz in Gebäuden verbessert werden soll.“