Die Unsicherheiten beim Anschluss von Nass- oder Steigleitungen zur Versorgung mit Löschwasser bleiben. Die Normen DIN 1988 Teil 6, DIN 14462 und die DIN EN 1717 geben Entscheidungshilfen. Die Zusammenarbeit mit Spezialisten ist sicherlich das Gebot der Stunde.
Nach der Übergabestelle ist Löschwasser grundsätzlich der Gefahrenklasse 5 nach DIN 1717 zuzuordnen.
Sicher ist, mit „Freiem Auslauf“, der aus der Regenwassernutzung bekannt ist, ist der Planer/Betreiber auf der sicheren Seite. Diese Forderungen erfüllen die Trinkwasser-Trennstationen der GEP Industrie-Systeme. Diese Trennstationen verhindern eine Verbindung zwischen dem in der Leitung stagnierenden Löschwasser (Gefahrenklasse 5 nach EN 1717) und dem öffentlichen Trinkwassernetz. Außerdem garantieren sie eine sichere Versorgung im Brandfall bei nur 0,64 m
2Aufstellfläche.
Eine sinnvolle Kombination mit Vorratsbehältern, z.B. aus der Regenwassernutzung, machen auch die Löschwasserversorgung für den haustechnischen Betrieb zu einem interessanten Betätigungsfeld.
Nach dem heutigen Stand der Diskussionen sind Direktanschlussstationen (DAS) oder andere Absperrorgane nur in Ausnahmefällen zulässig. Die endgültige Fassung der einschlägigen Normen ist abzuwarten.
Mehr Unterlagen über die Trennstationen finden sich
hier im Internet.