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News vom 02.07.2007

Beim Energieausweis nicht drängen lassen

Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) begrüßt die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung 2007 und warnt Verbraucher vor übertriebener Eile beim Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises.

Der bedarfsbasierte Energieausweis gemäß Kabinettsbeschluss zur EnEV 2007. Quelle: dena
Der bedarfsbasierte Energieausweis gemäß Kabinettsbeschluss zur EnEV 2007. Quelle: dena
Mit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung durch das Bundeskabinett am 27.06.07 ist der lange Weg zur Einführung der Energieausweise im Bestand zu Ende. Ab dem 1. Juli 2008 müssen Besitzer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden, potentiellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorlegen. Für jüngere Gebäude gelten längere Übergangsfristen.

"Wir begrüßen es, dass das Kabinett die neue EnEV nun verabschiedet hat", sagt Fred Weigl, 1. Vorsitzender des GIH, der mit 18 Mitgliedsverbänden rund 2.000 Energieberater bundesweit vertritt. Gleichzeitig warnt er Immobilienbesitzer und Vermieter vor übertriebener Eile beim Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises. "Bis zum 30. Juni2008 ist niemand dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen." Verbraucher sollten sich dies nicht von unseriösen Anbietern einreden lassen. Alle Energieausweise sind zehn Jahre gültig.

Mit der novellierten EnEV haben Verkäufer und Vermieter weitgehend die Wahl, ob sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen wollen. "Der Bedarfsausweis ist eindeutig der bessere", stellt Weigl fest. Indem dieser den rechnerisch ermittelten Energiebedarf einer Immobilie feststellt, bietet er allen Beteiligten eine größere Sicherheit bei der Bewertung der Energieeffizienz eines Objektes. Der Verbrauchsausweis hingegen spiegelt lediglich den sehr individuellen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner wider. Bis zum 30. September 2008 besteht eine generelle Wahlfreiheit. Danach muss für Wohngebäude, die älter sind als Baujahr 1977, die nicht energetisch saniert sind und die weniger als fünf Wohneinheiten haben, ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Dies ist ein Bruchteil aller Gebäude.

Unabhängig von der Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen ist eine Energieberatung für jedes Gebäude empfehlenswert. Oft können dabei schon mit geringen Investitionen erhebliche Einsparungen erzielt werden.
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