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News vom 20.07.2007

Wege zur rechtssicheren Webseite: Das müssen Sie beachten

Das Internet ist zur Informationsplattform Nummer 1 geworden. Immer mehr Leute, sowohl alt und jung, nutzen es, um Informationen für Freizeit, Beruf, Gesundheit und Wohlbefinden, Reisen und vieles mehr zu sammeln oder nach Herzenslust zu shoppen.

Bei so viel (Informations-)Nachfrage ist es ganz klar, dass sich auch die Anbieter auf diesem Markt tummeln. Mittlerweile hat fast jeder Handwerks- und Planungsbetrieb eine eigene Webseite, um sich potentiellen Kunden zu präsentieren und/oder Produkte zu vertreiben.

Neben einem tollen Layout und einer guten Funktionalität gibt es bei einem Internetauftritt aber noch einige weitere Dinge zu beachten. Hierbei ist besonders viel Wert auf die Korrektheit und Vollständigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu legen. Vor allem, wenn die Internetpräsenz einen Shop enthält, gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu beachten. Ein Laie verliert dabei leicht den Überblick.

Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen groben Überblick über die gesetzlichen Pflichtangaben für eine Internetseite bzw. einen Internetshop geben. Es ist vorab anzumerken, dass es sich bei den folgenden Angaben lediglich um eine Hilfestellung handelt und die untenstehende Checkliste kein Ersatz für eine Rechtsberatung ist!

Pflichtangaben für jede Internetpräsenz (mit oder ohne Shop):
  • Anbieterkennzeichnung (Impressum)
  • Datenschutzhinweis (sobald Daten der Besucher aufgenommen werden, z.B. über ein Kontaktformular)
Die Anbieterkennzeichnung ist für jede Webseite unbedingt erforderlich und muss folgende Angaben enthalten:
  1. Name und Anschrift der Firma - die Angabe eines Postfaches ist nicht ausreichend
  2. Rechtsform des Unternehmens sowie ein Vertretungsberechtigter
  3. Kontaktinformationen - mindestens eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, unter der der Anbieter direkt zu erreichen ist
  4. ggf. Aufsichtsbehörde - sofern die Tätigkeit eine behördliche Zulassung erfordert
  5. Registerangabe - sofern vorhanden; z.B. Handelsregister und die entsprechende Registernummer
  6. berufsrechtliche Angaben - z. B. bei Architekten; anzugeben sind: Kammer, genaue Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
  7. Umsatzidentifikationssteuernummer - wenn vom Finanzamt vergeben
Diese Angaben sind geregelt im Telemediengesetzt (TMG) §5 Abs. 1.

Beinhaltet die Internetseite auch einen Shop, müssen zudem noch die folgenden Angaben gemacht werden:

Hierbei wird außerdem noch nach dem Kundenkreis unterschieden: Richtet sich das Angebot auch an Endverbraucher (Business to Customer, B2C) müssen teilweise andere Angaben gemacht werden, als wenn sich das Angebot nur an Kaufleute richtet (Business to Business, B2B).
  • Belehrung über Widerrufs- oder Rückgaberecht (nur bei B2C)
  • Preisangaben entsprechend der Kundengruppe
    bei B2C: Angabe der Endpreise - Bruttopreise inkl. aller Preisbestandteile;
    bei B2B: Angabe der Nettopreise ausreichend

  • Angaben zum Vertragsabschluss
    bei B2C: Möglichkeit die Vertragsbedingungen nach Abschluss abzurufen und zu speichern oder auszudrucken. Außerdem muss vor dem Vertragsabschluss erläutert werden, wann und wie ein Vertrag zu Stande kommt. Der Eingang der Bestellung ist dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen
    bei B2B: Hier sind diese Angaben nicht notwenig

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Bei B2C: Hier sind die AGB nicht zwingend erforderlich, sind keine AGB vorhanden gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB
    Bei B2B: Hier sind AGB erforderlich, diese müssen speicher- und ausdruckfähig sein
Alle Angaben ohne Gewähr!

Was hier in Stichworten zusammengefasst ist, ist in Wirklichkeit sehr differenziert zu betrachten und hat für jede Webseite unterschiedliche Pflichtangaben zur Folge. Daher sollten Sie bereits eine rechtliche Überprüfung Ihres Onlinehandelsangebotes vornehmen lassen, bevor Ihre Webseite veröffentlicht wird. Auch wenn Sie bereits eine Webseite betreiben, ist eine Überprüfung dringend zu empfehlen. Grund: Rechtliche Mängel an der Internetpräsenz können einen Anlass zur Abmahnung durch Konkurrenten bieten und damit hohe Kosten verursachen. Da sich auch gesetzliche Vorgaben hin und wieder ändern, ist es ratsam diese rechtliche Überprüfung regelmäßig (etwa einmal im Jahr und unbedingt nach in Kraft Treten von Gesetzesänderungen) wiederholen zu lassen. Damit sind Sie auch dauerhaft vor „Angriffen“ geschützt.

Eine rechtliche Überprüfung Ihres Onlineangebotes können Sie zum Beispiel durch einen fachkundigen Anwalt vornehmen lassen. Für Betreiber von Onlineshops (oder Firmen, die gewerblich bei ebay verkaufen) bietet sich ergänzend dazu die Mitgliedschaft in einem Interessenverband an. Dafür ist zum Beispiel der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) geeignet. Der BVOH bietet eine rechtliche Erstprüfung der Internetpräsenz durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt sowie die jährliche Überprüfung des Angebotes; die Kosten dafür sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.


Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)
www.bvoh.de

Weitere Informationen zum Thema "Rechtssichere Webseite" finden Sie im Internet.
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