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News vom 25.07.2007

Grundfos erweitert Gewährleistung

Der Pumpenhersteller Grundfos erweitert die Gewährleistung für seine Heizungspumpen der Energieeffizienzklasse A von 2 auf 5 ¼ Jahre. Mit diesem Qualitätsversprechen geht das Unternehmen deutlich über die gesetzliche Frist hinaus. Das bedeutet mehr Sicherheit für Kunden und Fachhandwerk.

Auf diese und andere Pumpen der Energieeffizienzklasse A gibt Grundfos nun eine verlängerte Gewährleistung
Auf diese und andere Pumpen der Energieeffizienzklasse A gibt Grundfos nun eine verlängerte Gewährleistung
Die erweiterte Gewährleistung des Erkrather Unternehmens ist zugleich ein Leistungsversprechen an den Kunden sowie Ausdruck des eigenen hohen Qualitätsanspruchs. Der Käufer kann sicher sein, dass seine neu erworbene Grundfos-Pumpe auch die vom Verkäufer versprochenen Eigenschaften und Funktionen besitzt. Eine Ausfallrate von unter 0,4 Prozent untermauert dieses Versprechen.

„Trotz hochwertiger Materialien, sorgfältiger Verarbeitung und regelmäßigen Qualitätskontrollen können aber auch wir Produktmängel im Vorfeld nicht gänzlich ausschließen“, sagt Ralf Siekmann, Serviceleiter der Grundfos GmbH. „Führt beispielsweise ein materialbedingter Mangel zu einem Defekt, schützt unsere Gewährleistung den Käufer fünf Jahre vor den finanziellen Folgen.“

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, welche Rechte ein Käufer hat, wenn ein Mangel auftritt. Er kann dann eine Nachbesserung verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadenersatz fordern. Dabei ist es egal, ob der Mangel unmittelbar nach dem Kauf oder erst nach Jahren auftritt. Normale Verschleißerscheinungen oder Defekte aufgrund von Installationsfehlern umfasst die Gewährleistung natürlich nicht.

Grundfos hat sich ganz bewusst entschieden, die gesetzlich geregelte Gewährleistung von 2 auf 5 ¼ Jahre zu verlängern statt eine zusätzliche Garantie zu geben. Denn nur die Gewährleistung bietet wirklich Sicherheit, weil sie die Funktionstüchtigkeit des gesamten Produktes umfasst. Eine Garantie hingegen wird vom Hersteller als zusätzliches, freiwilliges Versprechen ohne gesetzliche Grundlage gegeben. Im Hinblick auf Pumpen beziehen sich manche Garantien beispielsweise nur auf bestimmte Teile, wie das Gehäuse. Fällt jedoch die Pumpe durch einen technischen Defekt aus, hat der Kunde keinerlei Ansprüche.
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