Im öffentlichen Beschaffungswesen, welches durch das Vergaberecht geregelt ist, mehren sich seit einiger Zeit die Vorschläge, neben dem Ziel der Wirtschaftlichkeit, d.h. der Beschaffung guter Qualität zu günstigen Preisen, auch andere, politische Ziele zu berücksichtigen.
Mehr Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen fordert der Wissenschaftliche Beirat in seinem Gutachten.
Derzeit wird in Deutschland die Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/18 diskutiert, bei der mit Art. 26 auch soziale und umweltpolitische Aspekte bei der Vergabe für die Ausführung öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden können. Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform des Vergaberechts stellte jetzt der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie auf einer Pressekonferenz im BMWi sein Gutachten "Öffentliches Beschaffungswesen" vor.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, erklärte dazu: "Mit diesem Gutachten trägt der Beirat konstruktiv zur Diskussion über eine Reform des Vergaberechts bei. Ich begrüße das. Das Gutachten bestätigt mich in meinen Anstrengungen für mehr Transparenz, mehr Wettbewerb und weniger Bürokratie im öffentlichen Beschaffungswesen. Zu weniger Bürokratie gehört für mich auch, die öffentlichen Beschaffer - soweit wie möglich - von zwingenden Einkaufsvorgaben für allgemeine Politikziele freizuhalten. Ich freue mich, dass der Beirat das auch so sieht."
Der Wissenschaftliche Beirat entwickelt mit dem vorgestellten Gutachten Prinzipien für die Vergabe öffentlicher Aufträge und macht Vorschläge für eine Reform des Vergaberechts. Die wichtigsten Maßnahmen sieht der Beirat in der Erhöhung der Transparenz, der Beschränkung der Einbindung vergabefremder politischer Ziele, der Optimierung der Bündelung im öffentlichen Einkauf, der Einrichtung von Serviceeinheiten, der Vereinfachung des Vergaberechts, und der Abschaffung des Konsensprinzips.
Weiterführende Informationen finden sich im Gutachten
hier im Internet.