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News vom 06.09.2007

Korrekturen bei der Novellierung der 1. BImschV gefordert

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Bundesumweltministeriums(BMU) am 4.9.2007 in Bonn hat der Bundesverband BioEnergie (BBE) inhaltliche Korrekturen und Nachbesserungen des Referentenentwurfs zur Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImschV) eingefordert.

Der Geltungsbereich der 1. BImschV  muss auch für Biomassepellets ausgeweitet werden.
Der Geltungsbereich der 1. BImschV muss auch für Biomassepellets ausgeweitet werden.
Grundsätzlich begrüßt der Bundesverband BioEnergie e.V. die anstehende Novellierung der 1. BImschV und das Ziel der Reduzierung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen mit der damit verbundenen Aktualisierung der aus dem Jahr 1988 stammenden Regelungen über die Freisetzung von Emissionen in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen.

Aus Sicht des BBE muss jedoch gewährleistet werden, dass der durch die Bundesregierung angekündigte Marktausbau der Bioenergie im Wärmemarkt und die damit verbundenen positiven Umwelt- und Klimaschutzeffekte durch die neuen Regelungen in der 1. BImschV unterstützt werden und nicht im Gegenteil durch nicht dem Stand der Technik entsprechende Vorschriften und Grenzwerte sowie durch ökonomisch für den Anlagenbauer und den Anlagenbetreiber nicht vertretbare und nicht praktikable Regelungen konterkariert werden. Die Erreichung der energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Zielvorgaben für den Ausbau der Bioenergie im Wärmemarkt ist, so der BBE, nur möglich, wenn entsprechende Biomassefeuerungsanlagen in der Kombination mit den verschiedenen zur Verfügung stehenden Brennstoffen wirtschaftlich betrieben werden können und noch bestehende Hemmnisse, so auch in der 1. BImSchV, abgebaut werden.

So hält der BBE insbesondere eine Korrektur der Grenzwerte für Staub, Kohlenmonoxid und Stickoxide für notwendig und schlägt diesbezüglich einen mit der Bioenergiebranche und dem Anlagenbau zeitlich abgestimmten Stufenplan vor, welcher eine kontinuierliche Emissionsreduzierung gemäß dem zu erwartenden Stand der Technik zu ökonomisch tragfähigen Bedingungen ermöglicht.

Zudem müsse die 1. BImschV eine zukünftige Marktentwicklung für alternative Biobrennstoffe aus Getreide, Stroh, Heu, Schnellumtriebspflanzungen, Landschaftspflegeholz, Pflanzen und Pflanzenresten als festgeschriebene Regelbrennstoffe, z.B. als qualitativ normierte Biomassepellets, ermöglichen. Der Geltungsbereich der 1. BImschV für diese Brennstoffe müsse von 100 kW auf 1 MW wie bei Holzbrennstoffen ausgeweitet werden.

Weitere ausführliche aktuelle Informationen zur Novellierung der 1. BImschV sowie zu Umwelt- und Emissionsaspekten der Bioenergie präsentiert der Bundesverband BioEnergie (BBE) im Rahmen seines 7. Internationalen Fachkongress für HolzEnergie am 27. und 28. September 2007 in Augsburg. Die detaillierte BBE-Stellungnahme zur 1. BImschV findet sich im Internet unter: www.bioenergie.de
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P G schrieb: Hallo, ich hab irgendwie ein Verständnis Problem, ich möchte...
Sonnenschein123 schrieb: Hallo zusammen, ich habe einen älteren ETA PE 25, Baujahr...
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