Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mit großer Mehrheit für eine Höherstufung in dem EU-System der Berufsanerkennung ausgesprochen. Damit erkennt nun auch das Gemeinschaftsrecht ausdrücklich die hohe Qualifikation aller deutschen Handwerksmeister an.
Die qualitativ hochwertige Ausbildung der deutschen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister wird europaweit anerkannt.
Damit schufen die EU-Mitgliedsländer die Voraussetzung, dass die EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie (2005/36/EG vom 7. September 2005) in der nun geänderten Form bis Ende November in Kraft treten kann und erkennen den Meisterbrief als Spitzenqualifikation an.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, dazu: "Als Handwerksmeister freue ich mich natürlich ganz besonders, dass wir jetzt für alle deutschen Meister die Anerkennung durch die EU-Mitgliedstaaten erreichen konnten. Es ist uns gelungen, dass die qualitativ hochwertige Ausbildung der deutschen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister europaweit anerkannt wird. Diesem Erfolg ging eine intensive Überzeugungsarbeit voraus; Deutschland konnte Bedenken anderer Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Freizügigkeit von Handwerkern aus anderen EU-Mitgliedstaaten zerstreuen."
Die Einstufung der deutschen Meisterausbildungsgänge in zulassungspflichtigen Handwerken ( Anlage A der HwO) in eine dem Qualifikationsniveau des deutschen Meistertitels angemessene Stufe der neuen EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie (2005/36/EG vom 7. September 2005) war kein einfacher Weg - der HaustechnikDialog hat
hier bereits darüber berichtet.
Die jetzt vom Komitologieausschuss getroffene Entscheidung wird nun dem Europäischen Parlament mit einer Prüffrist von einem Monat zugeleitet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Europäische Parlament keine Einwände erheben wird, weil das Parlament selbst eine solche Anerkennung gefordert hatte. So wird die Neueinstufung deutscher Meisterausbildungsgänge zügig im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden können.