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News vom 24.10.2007

Wärmegesetz muss zügig kommen

Die Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland boomt. Immer mehr Bürger wechseln ihren Energieversorger. Anders beim Heizen: Vier Millionen Heizkessel sind völlig veraltet, nur ein Bruchteil neuer Heizungen nutzt Solar- oder Bioenergie.

Beim Heizen wird in Deutschland noch viel zu wenig auf erneuerbare Energien gesetzt. Foto: BSW
Beim Heizen wird in Deutschland noch viel zu wenig auf erneuerbare Energien gesetzt. Foto: BSW
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt im Grundsatz den jüngst von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegten Entwurf eines regenerativen Wärmegesetzes, sieht aber noch dringenden Nachbesserungsbedarf im weiteren Gesetzgebungs- verfahren. Der Gesetzentwurf entstand auf Grundlage des in Meseberg verabschiedeten Integrierten Klima und Energieprogramms der Bundesregierung und sieht den verbindlichen Einsatz Erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen vor.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee jedoch, so der BSW, blockiere die laufende Gesetzesinitiative zum Ausbau Erneuerbarer Energien im Wärmebereich. Im Rahmen der laufenden Ressortverhandlungen zum EEWärmeGesetz versuche das Bauministerium derzeit, den von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegten Gesetzesentwurf zu verwässern. Laut BSW versucht Bundesbauminister Tiefensee, das Gesetz derzeit durch Einbau zahlreicher Ausnahmetatbestände gezielt zu untergraben.

Während Erneuerbare Energien im Bereich der Stromerzeugung seit Jahren stetig Marktanteile dazu gewinnen und Ende des Jahres rund 15 Prozent des Bedarfs decken werden, steuern regenerative Wärmequellen bislang nur sechs Prozent zum Energiemix bei. Anders als bei der Stromererzeugung und bei der Energieeffizienz fehlt bislang ein entsprechendes Gesetz in Deutschland, das den Ausbau von Erneuerbare Wärme fördert.

Carsten Körnig: „Bürger, Industrie und Handwerk brauchen jetzt klare Vorgaben, eine verlässliche, flankierende Förderung und damit Investitionssicherheit, um die gewaltigen Potenziale Erneuerbarer Energien im Wärmebereich zu nutzen. Das geplante Wärmegesetz muss diese Aufgabe erfüllen. Andernfalls ist der „Schlafende Riese Solarwärme“ nicht zu wecken.“

Der Anteil Erneuerbarer Energien im Wärmebereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von derzeit 5,5 Prozent bis zum Jahr 2020 auf mindestens 14 Prozent gesteigert werden. Dieses Ziel ist nach Ansicht von Energieexperten nur zu erreichen, wenn zukünftig ein Großteil der rund 600.000 jährlich sanierten und neu installierten Heizkessel mit Erneuerbaren Energien gespeist wird. So sah es auch der Referentenentwurf aus Gabriels Ministerium vor. Das Bauministerium drängt nun jedoch darauf, das Gesetz bei Bestandssanierungen nicht – wie sinnvoll und notwendig – beim Austausch alter Heizkessel sondern nur bei sehr umfassenden Totalsanierungen überhaupt wirksam werden zu lassen. Diese Totalsanierungen haben in der Realität jedoch nur einen verschwindend geringen Anteil an den gesamten Sanierungsmaßnahmen. BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig: „Statt den Hausbesitzern bei der Heizungsmodernisierung ein klares Signal für den Einsatz Erneuerbarer Energien zu geben und sie so vor der Heizkostenfalle zu schützen, verspielt dieser Vorstoß alle Chancen für einen wirksamen Klima- und Verbraucherschutz. Auf diese Weise kann der „schlafende Riese“ Erneuerbare Wärme nicht geweckt und für die klima- und energiepolitischen Ziele mobilisiert werden.“

Darüber hinaus versucht das Bauministerium ein zweites riesiges Schlupfloch im Gesetz zu installieren. Auf Wunsch des Bauressorts sollen schon geringste bauliche Sanierungsmaßnahmen als Ersatz für die Nutzung Erneuerbarer Energien angerechnet werden. So soll bereits eine Übererfüllung der Energieeinsparverordnung um lediglich 15 Prozent, etwa durch Dämmungsmaßnahmen, die Nutzung erneuerbarer Wärmetechnik aushebeln. Carsten Körnig: „Das Gesetz droht seine Wirksamkeit völlig zu verlieren. Das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 einen Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung von mindestens 14 Prozent zu erreichen wird somit ad absurdum geführt. Effizienz und Erneuerbare sind zwei Säulen des Klimaschutzes. Beide müssen gleichermaßen ausgebaut werden und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Nur ein zweigleisiges Vorgehen „Effizienz und Erneuerbare Energien“ würde auch den Frühjahrsbeschlüssen in Brüssel entsprechen, die auf Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel vereinbart wurden. Dort verständigten sich die europäischen Staaten darauf, den Anteil Erneuerbarer Energien in Europa auf 20 Prozent auszubauen und gleichzeitig die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen. Das G8-Treffen in Heiligendamm lieferte im Juni dieses Jahres die Begründung für diese zweigleisige Strategie gleich nach: Bis 2050 soll der Kohlendioxidausstoß um 50 Prozent reduziert werden.
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