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News vom 21.11.2007

Bundestagspetition für Verbraucherrechte

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet. Er will damit erreichen, dass die Energieverbraucher in Deutschland die Rechte erhalten, die ihnen nach EU-Recht bereits seit 1. Juli 2004 zustehen.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert den deutschen Energieverbrauchern die wichtigen Rechte nicht länger vor zu enthalten, die ihnen nach EU-Recht zustehen.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert den deutschen Energieverbrauchern die wichtigen Rechte nicht länger vor zu enthalten, die ihnen nach EU-Recht zustehen.
Mit der öffentlichen Petition soll erreicht werden:
  • dass Haushaltskunden das Recht auf Stromversorgung zu angemessenen leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten Preisen erlangen,

  • dass schutzbedürftige Kunden künftig einen angemessenen Schutz vor Versorgungssperren geniessen,

  • dass Haushaltskunden transparente, einfache und kostengünstige Verfahren zur Behandlung ihrer Beschwerden erhalten.
Dies soll auch für Energieverbraucher gelten, die den Anbieter gewechselt haben. Eine entsprechende Verordnung ist vom Bundeswirtschaftsministerium zu erlassen. Die Bundesrepublik hat die Verpflichtungen aus der EU-Stromrichtlinie (EU-RL 2003/54/EG, Art. 3, Abs. 3 und Anhang A) zum Schutz der Haushaltskunden bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt. Sie wäre dazu gemäß der Richtlinie bis spätestens 1. Juli 2004 verpflichtet gewesen. Insbesondere fehlen im vom Bundestag beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 diese Verbraucherrechte. Dadurch bleiben den deutschen Energieverbrauchern wichtige Rechte vorenthalten, die ihnen nach EU-Recht zustehen. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat deshalb bereits eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht (Aktenzeichen 2007/4775, Sg(2007) A/7659).

Der Bundestag wird in der Petition aufgefordert, dieses Versäumnis unverzüglich nachzuholen und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die derzeit ohnehin notwendige Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes eignet sich dazu, dieses Versäumnis nachzuholen. Die Verordnung zum Schutz von Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung in § 41 Abs. 2 EnWG ist vom Bundeswirtschaftsministerium bisher nicht erlassen worden. Dadurch gelten die Schutznormen der og. EU-Richtlinie nicht für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung. Insbesondere haben diese Haushaltskunden dadurch noch nicht das Recht auf Stromversorgung zu leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten Preisen. Der Bundestag wird aufgefordert, dem Wirtschaftsministerium eine Frist zum Erlass der Verordnung zu setzen, um die betroffen Kunden zu schützen.

Der Vorsitzende des Vereins Dr. Aribert Peters rief alle Verbraucher dazu auf, die Petition im Internet zu unterschreiben: "Angesichts der brutalen Preiserhöhungen müssen Verbraucher auch bei der Politik ihre Rechte einfordern".

Die an den Bundestag gerichtete öffentliche Petition kann noch bis zum 29. November 2007 von jedermann hier im Internet unterzeichnet werden.
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