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News vom 20.11.2007

Größeres Haftungsrisiko für Bauunternehmer durch Umweltschadensgesetz

Neuerdings können auch kleine und mittelständische Handwerks- oder Baubetriebe für Schädigungen an der Natur zur Verantwortung gezogen werden: Nach dem neuen Umweltschadensgesetz haften Unternehmen aller Branchen für Schäden, die sie an der Umwelt verursachen.

Die Kosten einer Umweltsanierung können für kleine oder mittelständische Unternehmen zum großen Risiko werden. Foto: AXA
Die Kosten einer Umweltsanierung können für kleine oder mittelständische Unternehmen zum großen Risiko werden. Foto: AXA
AXA bietet Schutz mit neuer Umweltschadensver-
sicherung:

Bei Umweltschäden denken viele vor allem an Tankerunglücke und andere große Katastrophen. Zu den möglichen Schäden, die ein einfacher Betrieb verursachen kann, gehören nicht nur Schädigungen der Gewässer oder des Bodens, sondern auch an geschützten Arten und deren natürlichen Lebensräumen. Mit einer Umweltschadensversicherung können sich Betriebe jedoch vor hohen Kosten schützen.

Gut gewappnet für den Ernstfall:
Ein Beispiel: Ein Zimmerer-Betrieb restauriert den Dachstuhl eines historischen Gebäudes und vertreibt dabei versehentlich eine geschützte Fledermausart. Für diesen Schaden muss er nach dem neuen Gesetz einen Ausgleich schaffen. „Anerkannten Naturschutzverbänden gibt das Umweltschadensgesetz das Recht, die zuständige Behörde einzuschalten. Die würde den Betriebsinhaber auffordern dafür zu sorgen, dass die geschützte Art wieder angesiedelt oder ein ökologischer Ausgleich geschaffen wird“, erklärt Jörg Sons, bei AXA Experte für Umweltversicherungen.

Haftungsrisiko besteht bereits seit April 2007:
Das neue Gesetz ist zwar erst am 14. November in Kraft getreten, Unternehmen haften jedoch rückwirkend für Schäden, die nach dem 30. April verursacht wurden. Als einer der ersten Versicherer bietet der AXA Konzern eine Versicherung gegen solche Schäden an. Die Umweltschadensversicherung deckt Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen ab.

Versichert sind Schäden, die auf fremden Grundstücken verursacht werden. Mit Zusatzbausteinen können sich Betriebe auch gegen Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser versichern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein Störfall. Der Normalbetrieb ist nicht versichert, da dieses Risiko auf der Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse als unkalkulierbar und damit als unversicherbar erscheint.

Schädigungen der Natur haben viele Gesichter:
Die Kosten einer Umweltsanierung können insbesondere kleine oder mittelständische Unternehmen in den finanziellen Ruin treiben, wie die folgenden Beispiele zeigen: Ein Bauunternehmen erneuert unsachgemäß eine Dränage für Oberflächen- und Grundwasser. Dabei kommt es zu kalkhaltigen Ausfällungen im Wasser, das in einen nahegelegenen Teich fließt. Das beeinträchtigt den Bestand der seltenen Pflanzenart Schwimmendes Froschkraut im Gewässer. Die Kosten für die Sanierung betragen im ersten Schritt rund 150.000 Euro.

In einem anderen Fall nimmt eine Baufirma Rückbauarbeiten auf einem brachliegenden Bahngelände vor und bringt dabei eine Mauer zum Einsturz, die nicht zum Auftragsumfang gehört. Dadurch wird der Lebensraum der dort heimischen Mauereidechsen zerstört. Naturschützer, die davon erfahren, schalten die Fachbehörde ein. Sie verfügt die Umsiedlung der Tiere. Das Unternehmen muss die Kosten in Höhe von rund 250.000 Euro übernehmen. Hat der Unternehmer eine Umweltschadensversicherung abgeschlossen, trägt diese die Kosten. Eine umfassende Beratung für Unternehmer bieten Versicherungsvermittler oder -makler.
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