Es steht außer Frage, dass der Wärmebereich zur Umsetzung der Klimaschutziele der von großer Bedeutung ist. Doch fristete er bisher seitens der Politik ein Schattendasein. Bis vorgestern konnten Länder und Verbände sich zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz äußern.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll den Anteil Erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich erhöhen. Foto: BSW
Das Bundesumweltministerium hatte Mitte Oktober 2007 die Anhörung der Länder und Verbände zum Entwurf eines Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) eingeleitet. Länder und Verbände hatten bis gestern die Gelegenheit, sich schriftlich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Jetzt hoffen alle auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Kabinettsbeschlusses von Meseberg vom 24. August 2007 für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm. Als Teil dieses Gesamtkonzepts ist es das Ziel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, den Anteil Erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich zu erhöhen. Durch die Nutzung Erneuerbarer Energien können fossile Brennstoffe eingespart sowie der Ausstoß schädlicher Treibhausgase und die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten verringert werden. Das Gesetz soll daher die Pflicht einführen, bei der Wärmeversorgung von Gebäuden verstärkt auf Erneuerbare Energien zurückzugreifen. Ein gesetzlich abgesichertes und aufgestocktes Förderprogramm soll diese Nutzungspflicht flankieren; zugleich soll es Gemeinden und Gemeindeverbänden ermöglicht werden, den Anschluss an ein Wärmenetz vorzuschreiben.
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, steht
hier als Download zur Verfügung.