Verbände bleiben zum Schornsteinfegergesetz im Gespräch
Auf das Schornsteinfegerhandwerk kommen umfangreiche Änderungen zu - der Bundesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks fordert angemessene Übergangsfristen. Foto: ZIV
Die Reform des Schornsteinfegergesetzes wird kommen – dies steht außer Frage. In einigen Punkten ist der Meinungsaustausch zwischen den beteiligten Ministerien sowie den Berufsvertretern jedoch noch nicht abgeschlossen. Da parallel auch die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) novelliert wird, kommen auf das Handwerk umfangreiche Änderungen zu. Im HaustechnikDialog haben wir bereits
hier über die geplanten Änderungen beim Schornsteinfegergesetz berichtet.
Der Bundesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) ist um eine gemeinsame Lösung mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bemüht, lehnt dessen Positionspapier vom 13. Oktober aber ab. In diesem wehrt sich der ZVSHK gegen die im Entwurf zum Schornsteinfegergesetz vorgesehenen Übergangsfristen, da sie aus Sicht des Verbandes zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Hans-Günther Beyerstedt, Bundesinnungsmeister des Schornsteinfegerhandwerks, stellt dazu fest: „Dem Schornsteinfeger war es in der Vergangenheit untersagt, Nebentätigkeiten auszuüben. Aus diesem Grund muss dem Berufsstand zumindest die Möglichkeit gegeben werden, sich in einer angemessenen Übergangszeit für andere Tätigkeiten zu qualifizieren. Ohne Übergangsfristen profitiert nur das installierende Gewerbe von der Novellierung des Schornsteinfegergesetzes.“
Die Neuerungen im Schornsteinfegergesetz betreffen auch die bisher geltende Trennung zweier Arbeitsbereiche: Wartung und Bundesimmissionsschutz-Messung. „Wir stehen auch zukünftig hinter dem Grundsatz: „Wer misst, soll die Feuerungsanlage nicht warten, und wer wartet, soll die Anlage nicht messen“, so der ZIV-Präsident.
Demnach gibt es noch erheblichen Gesprächsbedarf, ehe die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes in die entscheidende Runde geht. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2008 erscheint in diesem Zusammenhang unwahrscheinlich.