Mit den vor kurzem veröffentlichten neuen Förderkonditionen zum Marktanreizprogramm sieht der Deutschen Energie-Pellet-Verbands (DEPV) seine wesentlichen Forderungen berücksichtigt. Kritisiert wird jedoch vom Verband die Streichung des Zuschusses bei luftgeführten Pelletöfen.
DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele sieht mit der Erhöhung der Mindestfördersumme für Pelletkessel eine wichtige Forderung des DEPV umgesetzt.
2.000 Euro vom Staat Der Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) begrüßt die neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) 2008. DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele sagte hierzu am Donnerstag, den 6. Dezember 2007, in Berlin: „Mit der ab 1. Januar 2008 geltenden Erhöhung der Mindestfördersumme für Pelletkessel von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro ist das Umweltministerium einer wesentlichen Forderung des DEPV nachgekommen. Angesichts der gegenwärtigen Energiepreise rechnet sich die Umstellung der Versorgung eines Zweifamilienhauses von fossiler Wärme auf eine Pelletheizung nun schon deutlich unterhalb von zehn Jahren!“ Durch die Herausnahme einer Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme aus dem Entwurf für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes sei eine Erhöhung der Investitionszuschüsse notwendig gewesen.
Zusatzförderung für Pufferspeicher und Kombination mit Solar Der DEPV informierte darüber, dass für Pelletkessel, die zusätzlich mit einem neuen Pufferspeicher ausgestattet sind – was bei den meisten Anlagen der Fall ist – sogar 2.500 Euro Mindestzuschuss gewährt werden. Für die Kombination einer Pelletheizung mit einer Solar- kollektoranlage, wie es häufig beantragt wird, gibt es ab dem 1. Januar 2008 zusätzlich einen Bonus in Höhe von 750 Euro. Auch für Pellet-Einzelraumfeuerstätten mit Wassertasche wird es weiterhin einen Zuschuss geben. Der DEPV kritisiert jedoch, dass die Förderung hierbei von derzeit 1.500 Euro auf 1.000 Euro reduziert wurde und luftgeführte Pelletöfen künftig keinen Investitionszuschuss mehr erhalten. Positiv zu bewerten sei dagegen die für die Förderung relevante Absenkung der Nennwärmeleistung von bisher acht auf fünf Kilowatt Nennwärmeleistung. Damit werde dem vom DEPV vorgetragenen Sachverhalt Rechnung getragen, dass moderne Niedrigenergiehäuser heute schon mit Einzelraumfeuerstätten dieser Leistungsklasse beheizt werden können.