Eine stärkere Mittelstandsorientierung in der Politik hatte noch Ende Dezember 2007 Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, anlässlich einer Pressekonferenz seines Verbandes gefordert.
Die deutsche Bauwirtschaft fordert eine stärkere Mittelstandsorientierung in der Politik .
Insbesondere bei der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müsse beim Vergaberecht die Fach- und Teillosvergabe zum Regelfall gemacht werden. „Vergaben an Generalunternehmer sollten nur ausnahmsweise zulässig sein. Das hat uns die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag versprochen.“ So Schneider. Denn die Fach- und Teillosvergabe fördert den Mittelstand und sichert Arbeitsplätze in Deutschland. Schneider weiter:„Ich muss nicht besonders betonen, dass gerade wir als Vertreter der mittelständischen Bauwirtschaft die übergroße Mehrheit der Arbeits- und Ausbildungsplätze im Baugewerbe stellen und unsere Bauaufgaben ganz überwiegend mit heimischen Beschäftigten erledigen.“ Schneider verwies auf den Bundesrechnungshof, der festgestellt habe, dass bei einer Zusammenfassung von Fach- und Teillosen regelmäßig Mehrkosten in Höhe von 10 bis 20 Prozent entstünden.
Auch im Hinblick auf die Partnerschaften Deutschland Gesellschaft forderte Schneider eine größere Berücksichtigung mittelständischer Interessen: „Die geplante Struktur begünstigt die großen Bau- und Finanzkonzerne.“ Die großbetriebliche Struktur der Anteilseigner werde nicht ohne Einfluss auf die Geschäftspolitik der PDG bleiben. „Wir haben die berechtigte Sorge, dass die PDG in ihrer Beratungstätigkeit gegenüber den Kommunen der Beteiligung des Mittelstands an ÖPP-Projekten keinen besonderen Stellenwert einräumen wird, sondern vielmehr die Zusammenfassung von Losen protegieren wird.“ So der BVB-Vorsitzende.
Schneider weiter: „Die Bedeutung der mittelständischen Bauunternehmen für die Arbeitsplätze vor Ort wird mit einem solchen Vorhaben negiert und Subunternehmerketten mit Dumpinglöhnen die Türen wieder einmal geöffnet.“
Auch bei der Erbschaftsteuerreform sieht Schneider Nachbesserungsbedarf: „Die Pflicht zur Weiterführung des Betriebs über 15 Jahre ist zu lang. Dieser Zeitraum geht völlig an der Realität vorbei.“ Außerdem müssten 10 Jahre lang mindestens 70 % der Lohnsumme der letzten 5 Jahre beibehalten werden. „Diese Regelung wäre vor dem Hintergrund der über 10 Jahre andauernden Talfahrt von kaum einem Betrieb zu erfüllen gewesen, auch wenn wir natürlich hoffen, dass wir das konjunkturelle Tal weit hinter uns gelassen haben.“ Erklärte Schneider abschließend.