Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner sieht wichtige Etappe erreicht: Keine Benachteiligung durch Ausschluss von Bundesfördermitteln bei landesgesetzlichen Vorgaben.
Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner konnte die Unterstützung der Länderkammer für eine erfolgreiche Umsetzung des bereits zum 1. Januar 2008 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen 'Erneuerbare-Wärme-Gesetzes' gewinnen.
Baden-Württembergs Umweltministerium berichtete in einer Pressemitteilung über die Diskussion über das 'Integrierte Energie- und Klimaschutzpaket' der Bundesregierung: Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (15. Februar 2008) in Berlin über das von der Bundesregierung vorgelegte 'Integrierte Energie- und Klimaschutzpaket' und das darin enthaltene 'Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz' beraten. Umweltministerin Tanja Gönner konnte dabei die Unterstützung der Länderkammer für eine erfolgreiche Umsetzung des bereits zum 1. Januar 2008 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen 'Erneuerbare-Wärme-Gesetzes' gewinnen. "Das Ländervotum bedeutet Vorfahrt für den Klimaschutz. Ländern, die sich über die Vorgaben des Bundes hinaus beim Klimaschutz engagieren, sollen nicht durch einen Ausschluss von Bundesfördermitteln benachteiligt werden", erläuterte Gönner. Im Bundesgesetz solle danach klargestellt werden, dass künftig weiterhin Bundesfördermittel für die energetische Sanierung von Wohngebäuden fließen, auch wenn nach landesrechtlichen Regelungen dafür gesetzliche Verpflichtung bestehen. "Wir haben eine wichtige Etappe für eine erfolgreiche Einführung der Öko-Pflicht für bestehende Wohngebäude erreicht."
Hintergrund ist, dass in Baden-Württemberg nach dem Landesgesetz ab 2010 auch für bestehende Wohngebäude beim Austausch der Heizungsanlage die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien vorgeschrieben ist. Nach dem derzeitigen Wortlaut des Bundesgesetzes ist jedoch eine Förderung bei bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen ausgeschlossen. "Damit wäre die Möglichkeit der Länder ausgehebelt, ergänzende Regelungen für einen wirksamen Klimaschutz zu treffen." Am kommenden Donnerstag berät der Bundestag über das Energie- und Klimapaket der Bundesregierung. Baden-Württembergs Umweltministerin will das Votum der Länderkammer einbringen und erneut für eine entsprechende Korrektur des Bundesgesetzes werben. Die im Bundesgesetz bereits enthaltene Öffnungsklausel für Länderregelungen ginge ins Leere, wenn damit eine finanzielle Benachteiligung verbunden wäre. Ich setze deshalb auf Verständnis für unser Anliegen", so Umweltministerin Gönner.
In der Länderkammer zwar vereinzelte Zustimmung, aber keine ausreichende Mehrheit hatte dagegen der weiter gehende Vorschlag der badenwürttembergischen Umweltministerin gefunden, das Bundesgesetz um Klimaschutzregelungen für den Gebäudebestand zu erweitern. "Wenn es gelingt, die Ausschlussklausel zu korrigieren, ist dem föderalen Wettbewerb die Tür geöffnet." Positive Erfahrungen einzelner Länder könnten dann auf andere Länder übertragen werden. "Es dient dem Klimaschutz, wenn unterschiedliche Ansätze erprobt und die Erfahrungen ausgewertet werden können."
Knapp 30 Prozent des Kohlendioxidausstoßes entfielen in Baden-Württemberg auf das Heizen und die Warmwasserbereitung in den bestehenden Wohngebäuden, erläuterte Gönner. Vor allem in älteren Gebäuden bestünden vielfältige Möglichkeiten erneuerbare Energien zu nutzen, die Energieeffizienz zu verbessern und damit letztlich auch die laufenden Energiekosten deutlich zu senken. Die dazu bisher schon aufgelegten Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen stießen zwar auf ein wachsendes Interesse, so Gönner. "Es fehlt aber dennoch an der notwendigen Dynamik, um einen nennenswerten Beitrag für den Klimaschutz verzeichnen zu können." Baden-Württemberg habe deshalb schon im vergangenen Jahr als bundesweit erstes Land ein Erneuerbares-Wärme-Gesetz beschlossen. Nach dem Landesgesetz soll nach drei Jahren eine erste Bilanz gezogen werden.
Ergänzende Anmerkungen:
In Baden-Württemberg ist zum 1. Januar 2008 ein bundesweit erstes Erneuerbares-Wärme-Gesetz in Kraft getreten, mit dem in Wohngebäuden eine Öko-Pflicht vorgeschrieben wird. In Neubauten, für die Bauanträge oder die Bauvorlagen erstmalig ab dem 1. April 2008 eingereicht werden, muss danach die Wärmeversorgung zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Für bestehende Wohngebäude treten verpflichtende Regelungen nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab 2010 in Kraft. Danach müssen bei einem ohnehin notwendig werdenden Austausch der zentralen Heizungsanlage eines Wohngebäudes zu mindestens zehn Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden. Alternative Maßnahmen, die ebenfalls zur Verminderung der CO2-Emissionen beitragen, wie eine verbesserte Dämmung von Fassade oder Dach sind zulässig und werden anerkannt.