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News vom 13.03.2008

Eine Perspektive für die Schornsteinfeger?

Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens beschlossen, der jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen.
Am 11.03.2008 ist der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Das Schornsteinfegerhandwerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Feuersicherheit und den Umweltschutz in Deutschland. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt."
 
Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im April 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der hohe Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umweltschutz in Deutschland erhalten bleibt. Hierfür kontrolliert in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfeger als so genannter Bezirksbevollmächtigter über ein Formblatt, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine "Feuerstättenschau" durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.
 
Die ca. 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks erhalten mit den Regelungen dieses Gesetzentwurfs eine angemessene Zukunftsperspektive. In dem Entwurf sind zudem angemessene Übergangsfristen vorgesehen, die sowohl den Schornsteinfegern wie auch den Haus- und Wohnungseigentümern und den zuständigen Behörden die Umstellung auf das neue Schornsteinfegerrecht erleichtern werden.
 
Weiterführende Informationen finden sich im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens. Die Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ist hier im Internet zu finden.
 
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