Die Entwürfe zur Heizkostenverordnung und zur Energieeinsparverordnung 2009 wurden jetzt veröffentlicht.
Die Anforderungen an den Neubau und den Gebäudebestand werden gegenüber der EnEV 2007 verschärft.
Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung und der Heizkostenverordnung sollen die Beschlüsse der Bundesregierung in Meseberg sowie die sich daran anschließenden Eckpunkte vom Dezember 2007 zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm im Gebäudebereich umgesetzt werden.
Die Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben jüngst den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. April 2008 sowie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vom 18. April 2008 in die Anhörung der Länder und Spitzenverbände gegeben.
Es handelt sich dabei um Entwürfe, deren Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch aussteht. Deshalb sind in den Verordnungsentwürfen zur Energieeinsparverordnung und zur Heizkostenverordnung bestimmte Änderungen sowie dazu gehörige Passagen in der Begründung kursiv gesetzt. Der Kursivdruck soll verdeutlichen, dass bezüglich dieser Passagen noch keine Einigung zwischen den hauptbeteiligten Ressorts (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit), teilweise auch nicht zwischen den beiden federführenden Ressorts (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) herbeigeführt werden konnte. Die Änderungsverordnungen zur Energieeinsparverordnung und zur Heizkostenverordnung sollen im Laufe des Monats Mai 2008 von der Bundesregierung beschlossen werden.
Die EnergieAgentur.NRW hat folgende wesentliche Änderungen hervorgehoben: - Erhöhung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent.
- Erhöhung der energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent.
- Einführung des Referenzgebäudeverfahrens auch für Wohngebäude (gilt bisher für Nichtwohngebäude).
- Nutzung eines neuen Bilanzierungsverfahrens nach DIN V 18599 auch für Wohngebäude.
- Die Nachrüstverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden werden auch auf selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser übertragen.
- Überprüfung der Einhaltung der Nachrüstverpflichtungen und der Vorgaben für die Anlagentechnik nach EnEV durch die Bezirksschornsteinfegermeister.
- Einführung einer Unternehmererklärung über nach EnEV durchgeführte Maßnahmen. - Regelungen zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.
- Erweiterung der Qualifikationsanforderungen an Energieausweisaussteller.
Weitere Informationen:
Im Internet finden sich hier die neue
Heizkostenverordnung.
Weitere Informationen zu den Technischen Regeln bei der Heizkostenverordnung finden sich
hier.