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News vom 15.05.2008

Kombinationsbonus für Kesseltausch nur noch bis 30.06.08

Wer bei Modernisierung seines Eigenheims neben der Errichtung einer solarthermischen Anlage den bisher betriebenen Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt, kann noch bis zum 30.06.08 den Kombinationsbonus erhalten.

Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird.
Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird.

Das Bafa informiert bei der Förderung von Solarkollektoranlagen über den Kombinationsbonus für Kesseltausch:  „Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig mit der Errichtung der Solarkollektoranlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Dieser Bonus wird auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² gewährt.

Der Bonus beträgt pauschal 750 Euro. Diese Förderung ist bis zum 30.06.2008 (Tag der Antragstellung) befristet.

Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.

Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag gestellt werden.

Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen. Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits gestellten Anträgen auf Förderung einer Solarkollektoranlage bzw. eine erneute Antragstellung mit dem Ziel den Bonus gewährt zu bekommen, ist nicht möglich.“

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