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News vom 21.05.2008

Legionellenkontaminationen und deren Ursachen

Für eine Legionellenkontamination sind in der Regel betriebstechnische und bautechnische Unachtsamkeiten oder Fehler verantwortlich.

Legionellen sind als meldepflichtige Krankheitserreger in § 7 des Infektionsschutzgesetzes seit Januar 2001 aufgeführt.
Legionellen sind als meldepflichtige Krankheitserreger in § 7 des Infektionsschutzgesetzes seit Januar 2001 aufgeführt.

Legionellen sind natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern, Quell- und Grundwässern und finden daher auch Eingang in wasserführende Systeme wie z.B. Trinkwasserinstallationen. In Großobjekten wie z.B. Krankenhäusern oder Hotels mit ihren weit verzweigten Installationssystemen wurden schon Legionellen in erhöhten Konzentrationen gefunden. Auch in Privathäusern können sich Legionellen festsetzen. Ebenso muss man in öffentlichen Gebäuden und Freizeiteinrichtungen, wie z.B. in Duschräumen von Schulen, wegen ihres saisonal stark schwankenden Betriebes besonders darauf achten, dass es nicht zu einem erhöhten Auftreten von Legionellen kommt. Untersuchungen von insgesamt 71 Schulgemeinden in der Schweiz bestätigen das Kontaminationsrisiko bei Schulen. Bei 62 von 188 Duschwasserproben lag die Zahl der Legionellen über dem empfohlenen Maximalwert.

Generell kann jedes wasserführende, aerosolfreisetzende System mit einer Wassertemperatur von 20°C bis 55°C als Infektionsquelle in Betracht gezogen werden. In der Regel sind betriebstechnische und bautechnische Unachtsamkeiten oder Fehler für eine Legionellenkontamination verantwortlich - und nicht der Werkstoff wie in früheren Veröffentlichungen gelegentlich behauptet wurde. Hinweise hierzu gibt es z.B. auf den Internetseiten von www.ewgli.org (auf Englisch) und www.iww-online.de. Oft führt nicht eine einzelne Ursache zu einem Legionellenwachstum, sondern mehrere Faktoren zusammen.

Das Legionellenwachstum wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren beeinflusst:

• Warmwassertemperaturen unter 55°C bzw. Kaltwassertemperaturen über 20°C
• Überdimensionierte Leitungen und Speicherbehälter
• Nicht gewartete Wasserbehandlungseinheiten, Duschköpfe, Strahlregler, Trinkwassererwärmer (in Großobjekten ist ein Wartungsplan zu erstellen!)
• Totleitungen statt Zirkulationsleitungen
• Lange Stagnationszeiten durch nicht angemessenen Verbrauch
• Fehlende Dämmung der Trinkwasserinstallation (Warmwasserleitungen müssen gegen Wärmeverluste, Kaltwasserleitungen gegen Aufwärmung gedämmt werden)
• zu geringer Abstand zwischen Kalt- und Warmwasserleitungen
• Kein hydraulischer Abgleich des Systems

Immer wieder werden Fälle der Legionärskrankheit - oder korrekt: der Legionellenpneumonie - bekannt. Hierbei handelt es sich um eine durch Legionellen ausgelöste Lungenentzündung, die im Extremfall tödlich verlaufen kann. Die im Wasser normalerweise vorkommenden Populationen dieser Bakterien sind für den Menschen zunächst ungefährlich.

In einer Trinkwasserinstallation finden Legionellen unter den oben genannten Umständen Lebensbedingungen vor, die eine übermäßig starke Vermehrung zur Folge haben können. Dieses trifft vor allem in der Warmwasserbereitung zu, hier können Populationen entstehen, die - über den Duschkopf fein verteilt und eingeatmet - zu einer Legionellenpneumonie führen können.

Alle Betreiber und Ersteller von Trinkwasserinstallationen stehen hier in der Verantwortung. Die Verbraucher erwarten einwandfreies, hygienisches und gesundes Trinkwasser.

In Deutschland wurde das Bundesseuchengesetz im Jahr 2001 durch das Infektionsschutzgesetz abgelöst. Seitdem müssen durch Legionellen ausgelöste Krankheiten dem zuständigem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Am 1.1.2003 ist die derzeitige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Jetzt obliegt den Gesundheitsämtern die Überwachung der Trinkwasserqualität in öffentlichen Gebäuden. Insbesondere Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Gaststätten und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen sollen durch regelmäßige Prüfungen überwacht werden.

Neu an der seit 2003 geltenden TrinkwV ist, dass das Trinkwasser an der Entnahmestelle bewertet wird. Somit ist der Betreiber der Trinkwasseranlage – in der Regel also der Hauseigentümer - für die Trinkwasserqualität verantwortlich. Nur solche Trinkwasseranlagen, die unter hygienischen Aspekten geplant, ausgeführt und betrieben werden, können auch einwandfreie Trinkwasserqualität garantieren. Daher liegt ein großer Teil der Verantwortung bei den Planern und Installateuren. Ein Verstoß gegen die TrinkwV kann strafrechtliche Folgen haben.

Trinkwasser ist ein Lebensmittel und muss entsprechend sorgfältig behandelt werden.

Um einen einwandfreien, hygienischen und „legionellensicheren“ Betrieb von Warmwasserversorgungsanlagen sicherzustellen, sind betriebs- und bautechnische Mängel der Anlage unbedingt zu vermeiden oder schnellsten zu beheben.

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