
Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnungen
Mit der EnEV werden die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagen-Verordnung zusammengefasst. Damit sind künftig die Maßnahmen zur Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Transmissions- und Lüftungswärmeverluste, Einfluss von Fremdwärme, Dichtheitsanforderungen eines Gebäudes) mit den Maßnahmen zur Verringerung der Anlagenverluste (Einsatz hocheffizienter Heizkessel, energetisch günstige Verteilnetze, Verbesserung der Regelung) in bestimmten Grenzen gegeneinander verrechenbar. Das bedeutet: je schlechter der bauliche Wärmeschutz eines Gebäudes ist, umso besser muss die Anlagentechnik sein - und umgekehrt.
Anforderungen und Grundlagen der EnEV
Die EnEV begrenzt nicht wie bisher den zulässigen Jahres-Heizwärmebedarf, sondern den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf. Der Heizenergiebedarf wird bestimmt durch den Heizwärmebedarf des Gebäudes, den Nutzwärmebedarf der Trinkwarmwasserbereitung sowie die Summe der Anlagenverluste, ggf. vermindert um den Anteil der regenerativen bzw. rückgewinnbaren Energie.
Hauptanforderung der EnEV ist der Jahres-Primärenergiebedarf, der in Abhängigkeit des Verhältnisses Umschließungsfläche zum beheizten Bauwerksvolumen dargestellt wird und einen definierten Höchstwert nicht überschreiten darf. Das bedeutet, dass auch die vorgelagerten Prozessketten außerhalb der Systemgrenze "Gebäude" bei der Festlegung der Anforderungen mit berücksichtigt werden. Damit lässt sich im Rahmen der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung der tatsächlich relevante Energiebedarf eines Gebäudes im Hinblick auf die politisch erwünschte Reduzierung der C02 -Emissionen exakt quantifizieren.
Ermittlung des Energieaufwands
Der Jahres-Heizwärmebedarf und die anlagentechnischen Verluste - bzw. der energetische Aufwand - werden nach DIN V 4108-6 und DIN V 470110 getrennt ermittelt und unter Berücksichtigung eines Primärenergiefaktors als Anlagen-Aufwandszahl ausgewiesen. Diese Zahl beschreibt das Verhältnis der von den technischen Anlagen aufgenommenen Primärenergie zu der abgegebenen Nutzwärme. Je kleiner die Aufwandszahl ist, umso günstiger ist die technische Anlage in energetischer Hinsicht.
Nach DIN V 4701-10 können - sofern produktspezifische Kenngrößen nicht bekannt sind Standardwerte für die Berechnung der Anlagen-Aufwandszahl herangezogen werden. Die Standardwerte orientieren sich hinsichtlich der energetischen Qualität am unteren Durchschnitt des Marktniveaus. Die Standardwerte können ohne weiteres als Eingangsgröße in den Rechengang zur Ermittlung der Anlagen-Aufwandszahl aufgenommen werden, und zwar unabhängig davon, ob die Produkte tatsächlich die entsprechende energetische Qualität aufweisen oder nicht. Energetisch günstigere Werte als die Standardwerte nach DIN V 4701-10 sind gemäß § 15 Abs. 3 EnEV nachzuweisen.
Neutrale Energieaufwandskennzeichnung für Heizkessel
Die deutsche Heizkesselindustrie hat sich auf ein herstellerunabhängiges Nachweisverfahren verständigt, mit dem die hohe Effizienz der Wärmeerzeuger durch neutrale Stellen bestätigt werden soll. Als neutrale Stellen sind vorgesehen:
1. DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH - die Zertifizierungsorganisation des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN)
z. DVGW-Zertifizierungsstelle - der Branchenzertifizierer des Gasfachs
Beide Stellen werden nach einheitlichen Verfahren ein Energieeffizienz- Zeichen anbieten.
Das Zertifikat über eine im Vergleich mit den Standardwerten der DIN V 4701-10 höhere energetische Qualität des Wärmeerzeugers dient sowohl als Nachweis gegenüber den zuständigen Landesbehörden, dass der geringere Wärmeerzeuger-Aufwand im Rahmen der Ermittlung der Anlagen-Aufwandszahl zugrundegelegt werden darf, als auch gegenüber den Endkunden, dass Wärmeerzeuger mit dieser Kennzeichnung besonders energiesparend sind und wirksam zu einer C02 -Reduktion beitragen.