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News vom 06.06.2008

EEG - Auf der Zielgeraden gebremst

In letzter Sekunde hat die CDU/CSU Fraktion noch eine Bremse in die angepasste Solarförderung im Rahmen der EEG-Überprüfung eingebaut. Um das zukünftige Marktwachstum in Deutschland zu begrenzen wurde ein Zielkorridor entwickelt, der bei einer Über- bzw. einer Unterschreitung zu einer zusätzlichen Absenkung der Förderung führen soll, wie der Europressedienst jetzt berichtete.

Solarbranche und Politik verfolgen das gleiche Ziel, Solarenergie schnellstmöglich in die Wettbewerbsfähigkeit mit fossilen Energien zu führen und zu einer tragenden Säule der Energieversorgung auszubauen.
Solarbranche und Politik verfolgen das gleiche Ziel, Solarenergie schnellstmöglich in die Wettbewerbsfähigkeit mit fossilen Energien zu führen und zu einer tragenden Säule der Energieversorgung auszubauen.
Nach dem aktuellen Entwurf zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes soll die Förderung von Solarstromanlagen in den Jahren 2009 und 2010 bis zu einer typischen Größenklasse von 100 kW um jährlich acht Prozent, ab 2010 um neun Prozent erfolgen. Für Anlagen größer als 100 kW gelten in den Jahren ab 2009 die höheren Degressionssätze von zehn Prozent und neunProzent. Neu sind allerdings die am Dienstagabend ausgehandelten Wachstumskorridore, mit denen die Unionsführung ihrem Wirtschaftsflügel entgegengekommen ist, der eine drastische Kürzung der Fördersätze um rund 30 Prozent gefordert hatte, sich aber nicht durchsetzen konnte. An den Börsen hatte die Forderung in der letzten Woche für erhebliche Unruhe gesorgt und nach Aussage von Finanzexperten Solaraktienwerte in Höhe von 500 Millionen € vernichtet.

Für 2009 sollen die Wachstumskorridore zwischen 1.000 - 1.500 MW PV-Zubau, 2010 bei 1.100 - 1.700 MW und 2011 bei 1.200 - 1.900 MW liegen. Bleibt der Neuzubau in den kommenden Jahren jeweils innerhalb der Zonen, gelten die verhandelten Degressionssätze von neun bzw. zehn Prozent. Fällt das Marktwachstum höher aus und der Oberwert wird überschritten, erhöht sich im Folgejahr die Degression um einen zusätzlichen Prozentpunkt. Dabei spielt es keine Rolle, um wie viel der Oberwert überschritten wird. Entsprechend wird bei einer Unterschreitung des Unterwerts verfahren, in dem dann die Degression im Folgejahr um einen Prozentpunkt gemindert wird.

Von Vorteil für die Markttransparenz dürfte sicherlich die Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur für alle neuinstallierten Anlagen sein, die mit einer quartalsscharfen Markterfassung verbunden sein wird. Der Vorjahresmarkt (voraussichtlich das 4. Quartal des Vorjahres sowie die Quartale 1-3 des laufenden Jahres) soll dann bis zum 30.9 eines jeweiligen Jahres erfasst und die neue Degression für das Folgejahr bis zum 31.10. veröffentlicht werden. Dies würde den Markteilnehmern dann noch einen Zeitrahmen von zwei Monaten für Reaktionen lassen.

Der BSW-Solar bewertet das Verhandlungsergebnis vorsichtig optimistisch, nachdem eine noch deutlichere Verschlechterung der Förderung oder gar ein Deckel abgewendet wurden. BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig sieht die Solarbranche durch das Anziehen der Förderschrauben unter hartem Entwicklungsdruck: „Gemeinsam mit der Politik verfolgen wir das gleiche Ziel Solarenergie schnellstmöglich in die Wettbewerbsfähigkeit mit fossilen Energien zu führen und zu einer tragenden Säule der Energieversorgung auszubauen. Eine Herausforderung, der sich die deutschen Solarunternehmen mit aller Innovationskraft stellen,“ betonte Körnig gegenüber EuPD Europressedienst.

Nach Aussagen verschiedener Marktteilnehmer erhofft sich die Branche, dass mit den jetzt auf dem Tisch liegenden Beschlüssen auch das Ende der Überprüfung erreicht ist und die EEG-Novelle am heutigen Freitag den Bundestag passiert. „Für die Zukunft sei die Planungssicherheit allerdings deutlich eingeschränkt,“ betont ein Marktteilnehmer, „da es nun jährlich und nicht mehr alle vier Jahre eine Diskussion über die Fördersätze von Solarstrom geben werde.“
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