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News vom 13.06.2008

Wärmegesetz im Bundestag verabschiedet

Mit Öl-Brennwert und Solar Nutzungspflicht erfüllen

Eine solarthermische Anlage, die mit einer effizienten Öl-Brennwert-heizung kombiniert ist, erfüllt problemlos die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes für Neubauten. Auch bei der Sanierung  älterer Gebäude zählt diese Kombination zu den wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen.<br />Foto: IWO<br />
Eine solarthermische Anlage, die mit einer effizienten Öl-Brennwert-heizung kombiniert ist, erfüllt problemlos die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes für Neubauten. Auch bei der Sanierung älterer Gebäude zählt diese Kombination zu den wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen.
Foto: IWO

Der Bundestag hat am 6. Juni das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Demnach muss zukünftig der Wärmeenergiebedarf in Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertig gestellt werden, anteilig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Das neue Gesetz ist Teil des Ende 2007 beschlossenen Klima- und Energieprogramms. Es benennt verschiedene Maßnahmen zur Erfüllung dieser Nutzungspflicht. Dazu gehört beispielsweise die Installation einer Öl-Brennwertheizung in Kombination mit einer Solaranlage. Damit lassen sich die Anforderungen des EEWärmeG in vielen Fällen vergleichsweise kostengünstig erfüllen.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern reicht eine Solarkollektorfläche von vier Prozent der Nutzfläche des Gebäudes aus. „Bei einem 150 Quadratmeter großen Haus sind also schon sechs Quadratmeter Kollektorfläche ausreichend, um dem Gesetz zu genügen“, sagt Prof. Christian Küchen vom Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO). Mit einer solchen Anlage können über das Jahr gesehen etwa 60 Prozent des Energiebedarfs für die Warmwassererzeugung gewonnen werden. Dies entspricht einer Heizöleinsparung von rund 200 bis 250 Litern pro Jahr. Eine weitere Absenkung des Heizölverbrauchs ist möglich, wenn die  Sonnenwärme auch zur Heizungsunterstützung genutzt wird. In diesem Fall  muss die Kollektorfläche bei derselben Nutzfläche etwa zehn Quadratmeter groß sein. Dann kann in den Übergangsmonaten überwiegend mit solar gewonnener Wärme geheizt werden und auch im Winter kann das Heizungswasser vorgewärmt werden.

Zu einer solarthermischen Anlage gehört ein Heizkessel, denn eine Solarwärmeanlage kann die Heizung nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Technisch ideal ist die Kombination mit einem effizienten Öl-Brennwert­kessel. Das solar erwärmte Trink- und/oder Heizungswasser wird in einem Wärmespeicher bevorratet, der neben dem Anschluss für den Solarkreislauf über einen Anschluss für den Heizkessel verfügt. Wenn bei ungünstiger Wetterlage die vorgegebene Mindesttemperatur im Speicher nicht erreicht wird, schaltet sich die Ölheizung selbstständig hinzu.

Ein wesentlicher Vorteil einer Solar-Öl-Brennwertheizung ist die Unabhängigkeit von leitungsgebundenen Energieträgern. Ölheizungsbesitzer können dank des eigenen Tanks Energielieferanten, Liefermenge und Liefertermin weitgehend selbst bestimmen. Im Sommer, wenn die Solaranlage den Großteil der Wärmeerzeugung übernimmt, fallen somit keine zusätzlichen Kosten wie Grundgebühren für die Heizung an.

Für bestehende Gebäude sieht das neue Wärmegesetz keine Nutzungspflicht  erneuerbarer Energien vor. Doch auch hier gilt der Einsatz von Öl-Brennwerttechnik in Kombination mit einer Solaranlage als eine der effektivsten und wirtschaftlichsten Modernisierungsmaßnahmen. Ein weiterer Vorteil: Wer bei einem bestehenden Gebäude erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung einsetzt, kann staatliche Zuschüsse, etwa für die Installation von Solarkollektoren und Brennwerttechnik, einplanen.


Informationen zu Neubau und Modernisierung mit hocheffizienter Brennwerttechnik plus Solarenergie gibt es auf www.oelheizung.info

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