Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB sieht in der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zu den Grundsätzen der öffentlichen Vergabe die Diskriminierung des Mittelstands bei der öffentlichen Vergabe.
Professor Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des ZDB, fürchtet eine Diskriminierung des Mittelstandes bei der öffentlichen Vergabe. Foto: ZDB
„Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zu den Grundsätzen der öffentlichen Vergabe kann nur auf der Basis unrichtiger Annahmen sowie tendenziöser Lobbyarbeit formuliert worden sein.“ So der Hauptgeschäftsführer des ZDB, Professor Dr. Karl Robl am 27.06.2008 in Berlin.
Hintergrund: Am kommenden Freitag entscheidet der Bundesrat über seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht u. a. vor, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich aufgeteilt und getrennt nach Fach- und Teillosen vergeben werden sollen.
Damit wird der heimische Mittelstand gefördert, weil dadurch seine Chancen steigen, öffentliche Aufträge zu erhalten. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat nunmehr empfohlen, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf bei der Förderung des Mittelstands gerade nicht folgen soll.
„Für die mittelständische Bauwirtschaft ist es absolut unverständlich, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates die Förderung des Mittelstands ablehnt und offensichtlich auf der Basis falscher Behauptungen eine absolut unakzeptable und mittelstandsfeindliche Formulierung zur öffentlichen Vergabe empfohlen hat.“ So Robl.
Robl: „Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses wird damit begründet, dass der Vorschlag der Bundesregierung die Zusammenfassung von Losen zukünftig verbietet, obwohl der Text dies ausdrücklich vorsieht. Die Vorschläge des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates sind aus Sicht des Mittelstands noch deutlich schlechter als der jetzige Rechtszustand. Dabei würde eine verstärkte Fach- und Teillosvergabe gerade die heimischen Betriebe stärken, die rund 80 % der Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Zudem hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass die Vergabe in Losen durchschnittlich 10 % günstiger für die öffentliche Hand ist als die Vergabe von Großaufträgen.“
„Die Ministerpräsidenten müssen sich daher am kommenden Freitag entscheiden, ob die Förderung des Mittelstands nur in ihren Sonntagsreden oder auch in ihrer aktiven Politik vorkommt.“ So Robl abschließend.